Räumung der besetzten Dondorfschen Druckerei

Die Goethe-Universität hat nach Prüfung aller ihr zur Verfügung stehenden Optionen und deren rechtlicher Implikationen Strafanzeige und Strafantrag gestellt, welche zur Räumung der Dondorfschen Druckerei führten. Dies geschah nach mehrfach durchgeführten individuellen Ansprachen ebenso wie öffentlichen Aufrufen zur freiwilligen Beendigung der Besetzung, adressiert an das Kollektiv. Zeitgleich betont die Goethe-Universität weiterhin ihre Bereitschaft, sich gemeinsam mit dem Max-Planck-Institut für empirische Ästhetik u.a. für die partizipative Entwicklung einer Erinnerungskultur für das Gebäude und der damit verbundenen Geschichte, sowie bei der Stadt für die Entwicklung von Konzepten zur zügigen Ausgestaltung des (sub-)kulturellen Raums in Frankfurt einzusetzen.    

Am heutigen Mittwoch wird die Besetzung der Dondorfschen Druckerei durch die Polizei beendet. Die Goethe-Universität, die die Landesliegenschaft derzeitig als Besitzerin nutzt, hat sich nach Prüfung aller ihr zur Verfügung stehenden Optionen und deren rechtlicher Implikationen und nach mehrfachem Aufruf zu einem freiwilligen Ende der Besetzung, welchem das Kollektiv „Die Druckerei“ nicht nachgekommen war, zu diesem Schritt entschieden und eine Strafanzeige sowie einen Strafantrag gestellt. Leicht ist der Universität der Entschluss zur Räumung nicht gefallen. Wenn die Universität selbst auch keinerlei Handhabe für eine Entscheidung über die künftige Nutzung der ehemaligen Druckerei habe, habe sie sich doch von Anfang an dafür engagiert, als Moderatorin die zuständigen Parteien an einen Tisch zu bringen, um einen konstruktiven Lösungsweg zu gestalten. „Dennoch haben wir immer wieder unmissverständlich klargestellt, dass die Universität eine Besetzung nicht dauerhaft wird dulden können“, so der Präsident der Goethe-Universität, Enrico Schleiff. „Wir haben das Kollektiv mehrmals dazu aufgerufen, die Besetzung friedlich zu beenden.“ Dass das nun anders gekommen sei, bedauere die Universität sehr.

„Tatsächlich kamen mehrere Gründe zusammen, die uns dazu bewogen haben, diesen Schritt zu gehen, den wir gerne vermieden hätten“, erklärt Universitätspräsident Schleiff. Die Universität nutzt das Gebäude derzeit noch für Teile ihres Archivs. Dessen Umzug ist bereits geplant, um die Immobilie spätestens zum 1. November an das Land zur Errichtung des Max-Planck-Institut für empirische Ästhetik übergeben zu können. Bis zu diesem Zeitpunkt ist die Universität Besitzerin der ehemaligen Druckerei, für alle Prozesse rund um die Immobilie zuständig, für einen rechtskonformen Betrieb und die Nutzung der Liegenschaft verantwortlich. Darüber hinaus sei die Universitätsleitung auch rechtlich dazu verpflichtet, Schaden von der Universität abzuwenden, der durch eine Duldung der Besetzung hätte entstehen können. Darunter fallen u.a. Personenschäden, so hatten sich einige Mitglieder der Besetzung immer wieder illegal auf dem Dach aufgehalten, was leicht zu Unfällen hätte führen können. Aber auch Schäden am Gebäude selbst, so wurden während des Verlaufs der Besetzung stetig weitere Räumlichkeiten gewaltsam geöffnet, oder der mögliche Verlust von Teilen des Archivs, welche einen nicht abschätzbaren immateriellen Schaden verursacht hätte, zählen hinzu. Präsident Schleiff stellt darüber hinaus klar: „Auch die Verantwortung für den bereits seit langem geplanten Umzug des Archivs und Freizug des Gebäudes und ein dafür notwendiges Betreten durch Drittfirmen während einer laufenden Besetzung kann von der Universitätsleitung nicht übernommen werden.“

Für eine der zentralen Forderungen des Kollektivs, Freiräume für kulturelle und künstlerische Initiativen zu erhalten, zeigt die Universität durchaus Verständnis, akzeptiert jedoch nicht, dass dieser Bedarf ausschließlich an das Gebäude der ehemaligen Druckerei geknüpft sein soll. Das Land Hessen habe dem Max-Planck-Institut für empirische Ästhetik die Nutzung der Liegenschaft fest zugesagt. Der Präsident betont: „Ich verstehe das Anliegen des Kollektivs nach Freiräumen, aber die Ausgestaltung eines solchen (sub-)kulturellen Raums in Frankfurt ist eben die Aufgabe der Stadt und liegt nicht in der Hand der Universität.“

„Der Protest der Besetzer der Druckerei hat wichtige Anliegen aufgegriffen, die auch zum Themenfeld des Instituts gehören – umso mehr bedaure ich, dass sie nicht dazu zu bewegen waren, das Gelände freiwillig zu verlassen“, sagt Angela Dorn, Ministerin für Wissenschaft und Kunst. „Der Universität blieb in ihrer Verantwortung sowohl für Gebäude und Grundstück, für die noch im Gebäude befindlichen Archivalien als auch für die Menschen, die sich dort aufhielten, keine andere Wahl als die Räumung. Ich danke dem Präsidenten der Universität, Herrn Prof. Dr. Schleiff, für sein besonnenes Vorgehen und seine wiederholten Versuche, die Besetzung einvernehmlich zu beenden. Ich hoffe, dass von den beteiligten Initiativen anerkannt wird, dass die Ansiedlung des Max-Planck-Instituts mit seinen Angeboten in Forschung und Lehre, öffentlichen Lectures, Konzerten und Kunstveranstaltungen ein wichtiger Baustein für den von der Stadt Frankfurt geplanten Kulturcampus ist.“

Die von den Besetzern angesprochenen Themen des nachhaltigen Bauens und vor allem des Gedenkens an die Geschichte, welche mit dem Gebäude verbunden ist, sind auch dem Max-Planck-Institut und der Max-Planck-Gesellschaft als Bauherrin wichtige Anliegen, so die Universität, Schleiff weiter: „Das Max-Planck-Institut hat bereits angekündigt, gemeinsam mit interessierten Anwohner*innen und Initiativen wie den Freunden Bockenheims Ideen für eine angemessene Erinnerungskultur entwickeln und realisieren zu wollen.“ Wenn es von den Akteur*innen gewünscht und als sinnvoll erachtet wird, sind die Goethe-Universität und insbesondere der Präsident gern bereit, diesen Prozess moderierend zu unterstützen.

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