Sommersemester 2020: Aktuelle Informationen für Studierende

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Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Studierende,

die ersten Wochen der Veranstaltungszeit in diesem Sommersemester liegen hinter uns und zeigen, dass wir uns auf verschiedenen Wegen mit dem Verzicht auf Präsenzlehrveranstaltungen arrangiert haben. Dies ist eine besondere Herausforderung und eine besondere Leistung. Einiges befindet sich noch in Klärung oder stockte ein wenig zu Beginn, aber uns erreichen überwiegend positive Rückmeldung dazu, in welchem Umfang die Lehre virtuell angeboten werden kann. Vielen Dank, dass Sie sich auf diese Herausforderungen mit uns einlassen und verständnisvoll miteinander und mit uns umgehen.

Wir haben fest vor, aus der ungewöhnlichen Situation zu lernen, wie virtuelle Lehre in Zukunft Präsenzlehre sinnvoll ergänzen kann. Zugleich aber wünschen sich sicherlich die meisten, möglichst bald wieder den Campus als Lern- und Begegnungsort nutzen zu können. Aufgrund der Einschätzung der Gesundheitssituation wird dies auch weiterhin nicht bzw. nur für einen kleinen Teil der Lehrveranstaltungen in bestimmten Formaten möglich sein.

In einigen Stichpunkten möchten wir Sie im Folgenden auf aktuelle Änderungen hinsichtlich Lehre und Prüfungen aufmerksam machen:

  • Die Lehre muss weiterhin überwiegend in virtueller Form stattfinden; es ist nicht erkennbar, dass sich dies kurzfristig ändern wird. Wir rechnen mittlerweile damit, dass sich dies in das Wintersemester hinein fortsetzt.
  • Laborpraktika können unter Einhaltung spezieller Schutzmaßnahmen basierend auf einem Abstands- und Hygienekonzept in angepasster Teilnehmendenzahl durchgeführt werden. Gleiches gilt auch für andere Lehrveranstaltungen mit praktischen Anteilen, die zwingend Präsenz voraussetzen, etwa im Sport. Wir bitten Sie um etwas Geduld, bis die Fachbereiche die entsprechenden Konzepte umgesetzt haben.
  • Ab Juni werden unter Beachtung der RKI-Standards wieder Prüfungen, Klausuren sowie eKlausuren mit mehr als 12 Teilnehmenden in Präsenz durchgeführt – ebenfalls unter Einhaltung eines Abstands- und Hygienekonzepts. Dies betrifft zunächst die Nachholprüfungen aus dem Wintersemester 2019/20. Sie werden – wie gehabt – mit vier Wochen Vorlauf über Ihren Prüfungstermin informiert.
  • Derzeit wird geprüft, inwieweit neben Laborpraktika und sportpraktischen Übungen weitere einzelne kleine Lehrveranstaltungen, die zwingend auf Präsenz angewiesen sind, vorbehaltlich der Raumkapazitäten durch die Prüfungsplanung in den ersten drei Juli-Wochen in Präsenz stattfinden können. Hierzu werden Sie von Ihren Lehrenden informiert.
  • Die Lehrenden sind gebeten, Studierenden, die nach RKI-Standards zu einer Risikogruppe zählen, Möglichkeiten zu geben, am Lehr- und Prüfungsbetrieb von zuhause aus teilzunehmen. Auf freiwilliger Basis dürfen Studierende etwa für die Teilnahme an Prüfungen auf den Campus kommen. Dies gilt ebenfalls für Studierende, die mit Personen aus einer Risikogruppe im selben Haushalt leben.
  • Da die Ausleihmöglichkeiten in der Bibliothek wieder gegeben sind, laufen die zum 17. März (Beginn der Einschränkung des Lehrbetriebs) ausgesetzten Bearbeitungsfristen der Hausarbeiten, Abschlussarbeiten und sonstigen schriftlichen Ausarbeitung nun weiter. Als Stichtag für die Umstellung gilt der 15. Mai 2020. Für neu ausgegebene Hausarbeiten und Abschlussarbeiten mit Ausgabe zwischen dem 15. Mai und einschließlich 30. September 2020 starten die in der Ordnung festgelegten Bearbeitungsfristen mit dem Tag der Ausgabe und werden pauschal jeweils um drei Wochen verlängert. Für Staatsexamina können abweichende Regelungen gelten.
  • Entliehene Bücher werden im Juni letztmalig automatisch um 28 Tage durch die UB verlängert. Danach gelten wieder die Leihfristen und ab dem 1.7.2020 wird dann auch wieder gemahnt. Die UB wird dazu noch weiter informieren.
  • Derzeit gibt es noch keine landesweit abgestimmte Regelung für die Vorlesungszeit im Wintersemester. Es kommt möglichweise wie im laufenden Semester zu einem verspäteten Beginn.
  • Das Vorlesungsverzeichnis für das Wintersemester 2020/21 wird zentral ab 15. Juni freigeschaltet. Den Fachbereichen ist es freigestellt, intern ein späteres Datum festzulegen, an dem alle Informationen vorliegen müssen. Dies darf nicht später als Ende Juli liegen und sollte im Vorlesungsverzeichnis ersichtlich sein.

Nähere Informationen zu diesen und weiteren Punkten finden Sie in unserem Internetauftritt unter https://www.uni-frankfurt.de/corona-studierende.

Wir bitten Sie um Beachtung und auch um Verständnis für die neu getroffenen Regelungen. Sie wurden und werden auch künftig mit den Studiendekaninnen und Studiendekanen sowie mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bereich Lehre und Studium aber natürlich auch auf Basis der Rückmeldung aus der Studierendenschaft erarbeitet – und falls erforderlich, an die aktuelle Situation angepasst. Ihre Fragen können Sie uns auch weiterhin über die Ihnen bekannte E-Mail-Adresse ssc@uni-frankfurt.de zusenden.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Birgitta Wolff Prof. Dr. Roger Erb
Präsidentin Vizepräsident für Studium und Lehre
der Goethe-Universität

 

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