Update 24. März 2020, 18:30 Uhr
Bund und Länder haben am 22. März 2020 weitergehende Maßnahmen (z.B. Beschränkung sozialer Kontakte) zur Begrenzung des Coronarisikos beschlossen. Das Präsidium der Goethe-Universität hat daher entschieden, die Aktivitäten der Goethe-Universität in den Notbetrieb zu überzuführen. Für das Universitätsklinikum Frankfurt gelten abweichende Regelungen.
Das Präsidium hofft, dass dieser Notbetrieb – trotz der sich ständig wandelnden Umständen – kein länger anhaltender Zustand sein wird und sich auf das durch behördlicher Anordnungen bedingte Zeitfenster beschränken kann. Auch sollen Studierenden der Goethe-Universität möglichst wenige Nachteile entstehen. Das Präsidium ist dabei, mit den Fachbereichen und den einschlägigen Serviceeinrichtungen abzustimmen, in welchem Umfang und auf welche Weise der Lehrbetrieb im Sommersemester durchgeführt werden kann und welche Vorbereitungen dafür getroffen werden müssen.
Die StudiendekanInnen werden dazu am 1. April gemeinsam mit dem Präsidium beraten. Für die bereits jetzt angedachten oder gar geplanten kreativen Optionen zur (Teil-) Digitalisierung danken wir sehr!
Über die weiteren Entwicklungen halten wir Sie auf der Webseite www.uni-frankfurt.de/corona auf dem Laufenden.
In den folgenden Punkten haben sich Updates ergeben.
Prüfungen
Für die Bachelor- und Masterstudiengänge sowie Promotionen gelten folgende Regelungen: Mündliche und schriftliche Präsenzprüfungen können bis auf weiteres nur in Ausnahmefällen und entlang der zentralen Vorgaben durchgeführt werden. Bei der Bearbeitung von Haus- und Abschlussarbeiten ist zunächst pauschal eine Verlängerung der Bearbeitungszeit um vier Wochen zu gewähren. Diese Regelung ist vorläufig, sie wird gegebenenfalls an die aktuellen Entwicklungen angepasst. Näheres entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zu Prüfungen. Die mündlichen sowie schriftlichen Prüfungen im 1. Staatsexamen Lehramt werden bis auf weiteres mit einigen wenigen Ausnahmen ausgesetzt. Für die juristischen Staatsexamensprüfungen gelten die Regelungen des Justizprüfungsamts.
Wir informieren jeweils sobald wie möglich, wenn sich Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Lehramtsprüfungen finden Sie hier sowie hier.
Studierenden soll kein Nachteil aus dem Aussetzen der Prüfungen und evtl. hieraus resultierenden Studienverzögerungen erwachsen. Ebenso hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung mitgeteilt, dass BAföG-Geförderten keine förderungsrechtlichen Nachteile entstehen sollen.
Lehre
Bis auf weiteres werden ausschließlich digitale Lehrformate angeboten. Für Lehrende, die digitale Formate anbieten möchten, wird das Unterstützungsangebot laufend ausgebaut. Wir werden Sie in Kürze über empfohlene Maßnahmen zu virtuellen Lehrangeboten informieren.
Vorläufige Informationen finden Sie hier:
- Übersicht über Möglichkeiten zur digitalen Unterstützung der Lehre
- Sammlung des Hochschulforums Digitalisierung
- Digitale Lehrplattform OLAT
Goethe-Card
Alle aktuellen Informationen zu den Punkten Goethe Card, iTan-Liste, HRZ-Account und derzeit veränderten Arbeitsprozessen finden Sie hier.
Weiterhin geöffnet für den Zugang zu den Validierern sind werktags von 10:00 bis 16:00 Uhr am Campus Riedberg das BioZentrum (Unterer Zugang/Pförtner); am Campus Bockenheim die Neue Mensa (Zugang über Haupteingang vom Campusplatz aus) und am Campus Westend das Seminarhaus (Windfang).
Gebäude
Ähnlich wie üblicherweise in der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr sind alle Gebäude an den Standorten Westend, Bockenheim, Riedberg sowie Ginnheim geschlossen. Nur an den Haupteingängen sind die Pforten besetzt. Berechtigte, die den Notbetrieb – auch in der Forschung – aufrechterhalten oder im Krisenmanagement tätig sind, haben weiterhin Zugang. Der Zugang wird an den Standorten individuell geregelt (z.B. über bestehende Schließungen, Listen an den Pforten). Dabei sind die Regeln des Robert-Koch-Institut zur Vermeidung von Corona-Infektionen einzuhalten.
Arbeitsorganisation
Die Eindämmung des Virus und der Erhalt der Gesundheit der Mitarbeitenden haben Priorität. Zugleich hält die Goethe-Universität zumindest einen Notbetrieb soweit wie möglich aufrecht.
Vor Ort in der Universität sind nur noch Mitarbeitende tätig, die zur Aufrechterhaltung der Infrastruktur oderDurchführung nicht unterbrechbarer bzw. nicht aufschiebbarer Forschungsprojekte oder für das Krisenmanagement benötigt werden.
In den Einheiten, die zur Aufrechterhaltung des Notbetriebs erforderlich sind, müssen in Abstimmung mit den Vorgesetzten wirksame Vertretungsregelungen getroffen werden. Bei der Anwesenheit vor Ort sind die geforderten Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten (Mindestabstand 2 Meter, ausreichende Belüftung; siehe auch Beschluss von Bund und Ländern vom 23. März 2020).
Alle anderen Mitarbeitenden arbeiten bis auf weiteres in Absprache mit dem/der Vorgesetzten im Interesse ihrer eigenen Gesundheit und zur Minimierung des Ansteckungsrisikos mobil oder im Homeoffice. Sollte dies nicht möglich sein, sind die Vorgesetzten gebeten, inhaltlich sinnvolle Aufgaben ggf. auch ohne Laptop zu definieren bzw. die Kolleginnen und Kollegen bezahlt freizustellen. Für die mobile Arbeit bzw. Arbeit im Homeoffice gilt die tägliche Sollarbeitszeit.
Forschende werden gebeten, sich vorrangig den Forschungsarbeiten oder Aufgaben zu widmen, die sie mobil oder von zuhause aus erledigen können. Ähnlich wie beim Betrieb zwischen Weihnachten und Neujahr werden an den Universitätsstandorten nur noch Arbeiten durch Berechtigte fortgeführt, die aus Sicherheitsgründen oder um wichtige Forschungsprozesse nicht zu gefährden, unerlässlich sind. Dazu zählt auch der unabdingbare Weiterbetrieb von Großgeräten und anderer Forschungsinfrastruktur.
Angebote des Hochschulrechenzentrums zur Nutzung von IT-Dienstleistungen von zuhause
Gremienarbeit / Arbeitstreffen
Auch die zentralen Gremien der Goethe-Universität (Präsidium, Senat, Hochschulrat, Stiftungskuratorium etc.) arbeiten zur Zeit grundsätzlich im digitalen Modus, um Infektionsgelegenheiten zu vermeiden.
Dienstreisen
Dienstreisen sind nicht mehr genehmigungsfähig. Bereits genehmigte Dienstreisen in Risikogebiete gelten grundsätzlich als widerrufen.