Eine frohe Botschaft kurz vor Ostern für alle Mitarbeitenden: Mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat sich die Goethe-Universität am 20. März auf einen neuen Tarifvertrag TV-G-U geeinigt. Demnach wird die für die hessischen Landesbeschäftigten bereits erzielte Tarifeinigung vollständig und zeitgleich in den Haustarifvertrag der Goethe-Universität übernommen. Die Goethe-Universität verhandelt ihre Tarifverträge seit 2010 eigenständig, aber jeweils in enger Orientierung an dem hessischen Tarifvertrag. An der Goethe-Universität steht die Tarifeinigung noch unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmungen. Wenn sie bis zum Ablauf des 14. Mai 2024 von keiner Tarifvertragspartei mehr widerrufen wird, tritt dieser Tarifvertrag in Kraft.
Vorgesehen in der Tarifeinigung ist: Die Bezahlung der Mitarbeitenden der Goethe-Universität steigt wie für die hessischen Landesbeschäftigten ab Februar 2025 um 200 Euro und ab August 2025 um weitere 5,5 Prozent. 2024 wird allen Mitarbeitenden, die vom Tarifvertrag TV-G-U umfasst sind, eine Inflationsausgleichszahlung von insgesamt 3.000 Euro in drei Teilen à 1.000 Euro (in den Monaten Mai, Juli und November) ausgezahlt. Die Entgelte für die Auszubildenden erhöhen sich ab Februar 2025 um 100 Euro und ab August 2025 um weitere 50 Euro. Darüber hinaus hat die Goethe-Universität für ihre Auszubildenden eine zusätzliche Ausbildungszulage ausgehandelt: Ab August 2024 gibt es neben der regulären Ausbildungsvergütung eine monatliche Ausbildungszulage in Höhe von 200 Euro.
Der Kanzler der Goethe-Universität, Dr. Ulrich Breuer, ist zufrieden mit dem Ausgang der Verhandlungen: „Mit der Tarifeinigung können wir den Mitarbeitenden der Universität ein wirklich gutes Ergebnis präsentieren. Wir übernehmen aber nicht nur die hessische Tarifeinigung, sondern investieren zugleich mit der Ausbildungszulage für die Azubis einiges, um uns im Wettbewerb um die klügsten Köpfe zu behaupten. Auch für unsere studentischen Hilfskräfte verbessern sich Vergütung und Beschäftigungsverhältnisse. Ebenso werden wir uns an dem hessenweiten Ausbau unbefristeter Beschäftigungsverhältnisse beteiligen.“ Der Kanzler ist Beauftragter für den Haushalt und nimmt nach Maßgabe der Beschlussfassung des Präsidiums die Haushalts-, Personal- und Rechtsangelegenheiten wahr.