Interview mit dem für Diversität zuständigen Vizepräsidenten der Goethe-Universität, Prof. Dr. Enrico Schleiff, sowie der Gleichstellungsbeauftragten, Dr. Anja Wolde, über Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsarbeit an der Goethe-Universität.[dt_gap height=”10″ /]
Herr Prof. Schleiff, Frau Dr. Wolde, eine überregionale FAZ-Veröffentlichung zu einem Fall sexualisierter Grenzüberschreitungen und Übergriffe durch einen ehemaligen Dozenten der Goethe-Universität hat am 3. Januar für erhebliches öffentliches Aufsehen gesorgt. Wie bewerten Sie die in diesem Beitrag erhobenen Vorwürfe vor allem gegen die Universität und die Arbeit des Gleichstellungsbüros?[dt_gap height=”10″ /]
Schleiff: Die Universität hat ja bereits in ihrer Stellungnahme vom 3. Januar deutlich gemacht, dass der von dem FAZ-Autoren nahegelegte Vorwurf, die Universität sei in diesem Fall untätig geblieben, nicht zutrifft. Auch die der Gleichstellungsbeauftragten in den Mund gelegten Äußerungen sind nicht gefallen und die bisherige Praxis und Grundhaltung des Gleichstellungsbüros widerspricht diesen Äußerungen auch fundamental. Ein Blick in die vom Gleichstellungbüro Anfang 2017 herausgegebene Broschüre „Grenzen wahren“ oder auf die Homepage macht schnell deutlich, wie differenziert das Verständnis sexualisierter Diskriminierung und Gewalt ist, das dem Handeln des Gleichstellungsbüros, der Gleichstellungsbeauftragten und der Universität zugrunde liegt.
Wolde: Natürlich hat es eine Unzufriedenheit seitens der Studentinnen über meine Arbeit gegeben, sonst wäre der Artikel ja nicht zustande gekommen. Ich verstehe die Enttäuschung und das bleibende Gefühl der Ungerechtigkeit. Und ich habe einen großen Respekt vor dem Mut der Studentinnen, öffentlich die erfahrene Diskriminierung zu thematisieren. Es ist meine tiefe Überzeugung, dass die Universität alles Erdenkliche tun muss, um sexualisierte Diskriminierung und Gewalt zu verhindern, verurteilen und zu ahnden. Meines Erachtens nimmt die Universität diese Verantwortung auch ernst. Trotzdem besteht oftmals eine Kluft zwischen den als sehr belastend erfahrenen, wiederholten Grenzüberschreitungen in einem Macht- und Abhängigkeitsverhältnis und den juristisch doch eingeschränkten Möglichkeiten der Sanktion. Diese sind ja im Falle von Beschäftigten eher arbeitsrechtlich und oft langwierig. Ein Hausverbot oder ein Verbot der Nutzung universitärer Einrichtungen kann beispielsweise nur im Falle weiterer Gefährdungen Dritter oder universitärer Einrichtungen ausgesprochen werden.
Was die Universität aber in der Regel erreichen kann, und das ist auch das erste Ziel in meinem Beratungsprozess, ist der Schutz von Betroffenen, in diesem Fall Studentinnen. Diese müssen die Möglichkeit bekommen, schnell aus dem Abhängigkeitsverhältnis oder einer wiederholt auftretenden Diskriminierungssituation herausgehen zu können und z.B. Studienleistungen in anderer Weise zu erbringen. Von daher ist es sehr wichtig, dass sich von sexualisierter Diskriminierung Betroffene weiterhin an Personen ihres Vertrauens wenden. Das kann ich als zentrale Gleichstellungsbeauftragte sein oder die dezentralen Gleichstellungsbeauftragten der Fachbereiche. Aber auch eine andere Beratungsstelle, der AStA oder eine Dozentin oder Person mit Leitungsfunktion ist immer ansprechbar.[dt_gap height=”10″ /]
Hilft die Medienveröffentlichung, mehr für das Thema zu sensibilisieren? Oder befürchten Sie eher, dass nach einem solchen Beitrag neue Hürden aufgebaut werden, bestehende Beratungsangebote in Anspruch zu nehmen?[dt_gap height=”10″ /]
Wolde: Beides. Sicherlich kann der FAZ-Artikel den Effekt haben, dass betroffene Studentinnen oder Mitarbeiterinnen sich weniger vertrauensvoll an mich oder andere Vertrauenspersonen wenden. Das wäre ausgesprochen kontraproduktiv. Denn: Wir helfen doch vielen Betroffenen ganz konkret. Auch in dem vorliegenden Fall sind Maßnahmen mit deutlichen Konsequenzen für den Dozenten ergriffen worden.
Andererseits sehen wir die entstandene Öffentlichkeit auch als etwas Konstruktives. Sie gibt der ganzen Universität einen weiteren Anstoß, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Für uns bedeutet das, in den verschiedenen Gremien unsere bestehenden Beratungsstrukturen kritisch zu beleuchten und Verbesserungen weiter zu treiben. Ich finde daher auch die heutige Kundgebung wichtig, da sie allen Angehörigen der Goethe-Universität zeigt, wie viel es noch zu tun gibt!
Schleiff: Ich kann das nur umfänglich unterstützen. Wir haben uns im Rahmen der Arbeit am Aktionsplan Chancengleicht der Goethe-Universität ja schon viel mit der notwendigen Verbesserung der Beratungsangebote und des Schutzes insbesondere für Studierende im Falle von Diskriminierung beschäftigt. Im Frühjahr 2017 hat eine Antidiskriminierungsstelle ihre Arbeit aufgenommen – die Arbeit ist allerdings jetzt durch die Elternzeit der Stelleninhaberin nur eingeschränkt möglich, aber dies wird sich bald wieder ändern. Es wird auch gerade an dem Entwurf einer Antidiskriminierungsrichtlinie gearbeitet, mit der dann konkrete Abläufe in der Beratung von Studierenden festgelegt werden sollen. Für Beschäftigte sind solche klar definierten Schritte bereits in der Dienstvereinbarung „Konflikte“ dargelegt. In Kürze wird eine Website geschaltet, in der Beratungs- und Anlaufstellen übersichtlich dargestellt werden. Hinzuweisen ist auch auf den Studierendenleitfaden „Diversity kompakt“, der sortiert nach unterschiedlichen Bedarfen Anlaufstellen und Initiativen an der Universität aufführt. Zudem bietet das Gleichstellungsbüro regelmäßig Workshops für Lehrende und Studierende an, um sich mit dem Umgang mit Diskriminierung auseinander zu setzen und diskriminierendem Verhalten entgegen zu wirken.[dt_gap height=”10″ /]
Frau Wolde, wie läuft den derzeit in der Regel ein Beratungsprozess, wenn sich Studentinnen sexualisierten Diskriminierungen und Übergriffen durch einen Dozenten ausgesetzt sehen? Wie finden Betroffene den Weg zu Ihnen? Was tun Sie, wenn sich Studentinnen bei Ihnen melden?[dt_gap height=”10″ /]
Wolde: Ja, das mit dem Finden ist wahrscheinlich gar nicht so einfach, insbesondere, wenn man noch nicht so lange an der Universität ist. Aber natürlich finden Sie den Hinweis auf die Beratung der Gleichstellungsbeauftragten auf der Homepage des Gleichstellungsbüros und auch auf vielen Homepages der Fachbereiche. Unsere Broschüre haben wir Anfang 2017 an alle Studierendenaccounts versandt.
Bei der Beratung dann steht am Anfang ein längeres Gespräch mit der Studentin. Ziel ist es, einen möglichst genauen Eindruck von den Vorkommnissen zu gewinnen und gemeinsam Handlungsmöglichkeiten zu überlegen. Manchmal wollen die Beschwerdeführenden explizit keine Auseinandersetzung mit den Tätern, sondern möchten hören, wie sie sich zukünftig vor Übergriffen schützen können. Entspricht es dem Willen der Betroffenen, dass die Universität den Fall verfolgt, so gibt es die Möglichkeit eines vorbereiteten Gesprächs mit der diskriminierenden Person oder mit dem nächsten nicht involvierten Vorgesetzten oder mit beiden. Je nach Situation ist es sinnvoll, parallel juristische oder psychologische Expertise hinzuzuholen. Wenn auf dieser Ebene kein ausreichender Schutz der Betroffenen hergestellt und Wiederholungen diskriminierenden Verhaltens nicht verhindert werden können, werden im nächsten Schritt Personen der Universitätsleitung hinzugezogen. Auf dieser Ebene lassen sich meistens Lösungen finden und können dann auch grundlegendere Konsequenzen für die diskriminierende Person erfolgen. Wichtig ist – und das kennzeichnet das gesamte Verfahren – dass die Betroffenen zu allen Schritten ihr Einverständnis geben. Alle Gespräche unterliegen der absoluten Vertraulichkeit.
Schwierig für die zentrale Ebene ist es dann, den weiteren Verlauf des Falls im Fachbereich zu verfolgen. Hier finde ich das Vorgehen in der Dienstvereinbarung gut übertragbar. Dort ist geregelt, dass nach zwei Monaten unabhängig davon, ob sich die Betroffenen aktiv gemeldet haben, nochmal eine Begutachtung der Umsetzung der Maßnahmen erfolgt. Letzteres erfolgt bislang nicht systematisch und dies ist meines Erachtens mit ein Grund für Unzufriedenheit.[dt_gap height=”10″ /]
Finden Sie, dass die Goethe-Universität hier schon genug unternimmt oder besteht aus ihrer Sicht noch Ausbaupotenzial für Beratung bzw. Unterstützung?[dt_gap height=”10″ /]
Wolde: Natürlich gibt es noch viel zu tun. So zeigen verschiedene Untersuchungen, dass nur ein kleiner Teil der Betroffenen erfahrenen Diskriminierungen auch meldet. Der Deutschlandbericht einer 2012 erschienenen Studie zeigt auf, dass weniger als 15% aller Studierenden mögliche Anlaufstellen an ihrer Hochschule nennen können. Vor diesem Hintergrund ist eine verstärkte Öffentlichkeit über die bestehenden Angebote und Transparenz der Verfahren zentral. Damit kann auch Vertrauen hergestellt werden. Auch die Weiterqualifizierung aller neuen Mitarbeitenden und aller Führungskräfte zum Umgang mit Konflikten, wie sie in der Dienstvereinbarung verankert ist, ist wichtig und sollte intensiviert werden. In diesem Rahmen kann auch der Umgang mit sexualisierter Diskriminierung einen regelmäßigen Platz erfahren. Ein großer, nicht ganz so einfacher Punkt ist der Ausbau eines niederschwelligen Beratungsangebots, gerade für Studierende. Im Moment versucht das Gleichstellungsbüro durch gezielte Workshops die dezentralen Gleichstellungsbeauftragten für die Erstberatung zu qualifizieren. Ich hoffe, dass wir uns zeitnah mit dem AStA und anderen Stellen der Universität zusammensetzen können, um hier weitere konkrete Schritte zu überlegen. Herr Schleiff hat ja bereits einige Maßnahmen angesprochen.
Schleiff: Ich bin der Überzeugung, dass wir gerade in den vergangenen zwei Jahren einiges verbessert haben, aber dies ist natürlich nicht genug. Die Ausarbeitung eines Beratungskonzepts im Falle der Diskriminierung und die Verbesserung der Strukturen ist ein Arbeitsauftrag an die Antidiskriminierungsstelle.