Die ehemalige Kunstbibliothek auf dem Campus Bockenheim der Goethe-Universität ist seit dem späten Samstagnachmittag, 16.11.2024, besetzt. Eine sich als „Kollektiv UFo – Utopien Formen“ bezeichnende anonyme Gruppe hat in Form einer E-Mail um 17.02h ein Gespräch mit dem Präsidium der Goethe-Universität gefordert, um „über die Zukunft der Kunstbibliothek im Rahmen des Kulturcampus“ zu sprechen. Die Universität ist dafür die falsche Ansprechpartnerin, da sie die Liegenschaft lediglich bis zur geplanten Übergabe an die Stadt Frankfurt im Auftrag des Landes Hessen als Eigentümer verwaltet.
Die Universitätsleitung steht gleichwohl seit Samstagnachmittag (19.52 Uhr) im direkten Austausch mit den Besetzenden und hat angeboten, ein von den Besetzenden gewünschtes Gespräch mit Stadt und Land zu koordinieren. Die Universität hat immer wieder Versuche unternommen, durch die Koordinierung von Gesprächen die Übergabe der Liegenschaften am Kulturcampus zu beschleunigen, zuletzt konzertiert am 4. Juli 2024, adressiert an den Wissenschaftsminister, den Oberbürgermeister, die Dezernent*innen für Planung und Wohnen, Kultur und Wissenschaft sowie Bildung, Immobilien und Neues Bauen. Die Universitätsleitung steht zur Terminierung eines Gesprächs mit den Besetzenden nun erneut im Kontakt mit dem Wissenschaftsministerium und den zuständigen Dezernent*innen der Stadt. Das Ministerium hat seine Bereitschaft zur Teilnahme erklärt. Nach Auskunft der Besetzenden stehen auch sie selbst im Dialog mit dem Planungsdezernat, das ebenfalls dazu bereit sei. Voraussetzung für ein solches Gespräch ist, auch aus Sicht des Landes als Eigentümer der Liegenschaft, dass die Besetzenden ein ernsthaftes Gesprächsinteresse durch das Verlassen des Gebäudes dokumentieren.
Die Universität hat öffentlich immer wieder ihre Bereitschaft und ihren Wunsch erklärt, alle Gebäude am Campus Bockenheim, die leer stehen und die sie mit Blick auf ihre künftige Verwendung im Kulturcampus nicht mehr nutzen kann, zeitnah an die Stadt Frankfurt abzugeben. Den Besetzenden müsste mittlerweile klar sein, dass es nicht die Universität ist, die eine Übergabe, eine darauffolgende etwaige Zwischennutzung und die künftige Verwendung der Liegenschaften im Rahmen des Kulturcampus’ verzögert oder gar verhindert. Gerade im Interesse der 41.000 Studierenden der Goethe-Universität würde sich die Universität wünschen, dass die am Kulturcampus interessierten Initiativen sie bei diesem Ziel auf demokratischem Weg unterstützen.
Die wiederholten Besetzungen ehemaliger Liegenschaften der Universität haben bisher nicht zu einem schnelleren Fortschritt des Kulturcampus‘ geführt, gerade weil die Universität nicht die richtige Ansprechpartnerin ist. Sie binden lediglich Kraft und Ressourcen, die eine Hochschulleitung in ihre eigentlichen Aufgaben und Herausforderungen investieren müsste. Es kann nicht Aufgabe einer Universität sein, leerstehende, längst anderen Zwecken zugedachte Gebäude mit hohem Personalaufwand und hohen Kosten zu sichern und zu erhalten.
Die Universität ist dem Land Hessen als Eigentümer gegenüber verpflichtet, Strafantrag zu stellen, wenn sie sich nicht selbst regresspflichtig machen will. Das Wissenschaftsministerium hat dies auf Nachfrage auch am Sonntag noch einmal bestätigt. Der Strafantrag wird – wie in früheren Fällen von Besetzungen – zwangsläufig zur Räumung führen. Wann diese geschieht, liegt nach Stellen des Strafantrags im Ermessen der Sicherheitsbehörden.
Die Universität hat die Besetzenden am Sonntag erneut aufgefordert, im Sinne der Anbahnung einer zielführenden Gesprächssituation das Gebäude bis 21 Uhr friedlich zu verlassen, um eine Gesprächsgrundlage wiederherzustellen. Andernfalls muss und wird die Universität Strafantrag stellen.
Hinweis: Dieses Statement gibt den Stand der Dinge am Sonntagabend, 17.11.2024, 19.45 Uhr wieder.
Im Sinne der Transparenz dokumentiert die Universität den Mailwechsel mit dem Kollektiv UFo auf ihrer Website