Goethe-Universität sieht durch den KMK-Beschluss eine Perspektive für die Bewerber*innen in greifbarer Nähe

Im bundesweiten Ringen um eine Lösung für 282 Bewerberinnen und Bewerbern für Medizin und Zahnmedizin an der Goethe-Universität, deren Studienplatzzusage wegen eines Daten-Übermittlungsfehlers zurückgenommen werden mussten, zeichnet sich nach der Sitzung der Kultusministerkonferenz (KMK) eine Lösung ab, an der alle Bundesländer und Hochschulen beteiligt sind und an deren technischer Umsetzung die Stiftung für Hochschulzulassung arbeitet.

Nach der ersten positiven Meldung gestern, dass die Goethe-Universität den 31 Bewerberinnen und Bewerbern der Zahnmedizin nun doch einen Studienplatz anbieten konnte, kann heute den 251 Bewerberinnen und Bewerbern der Humanmedizin Folgendes mitgeteilt werden: Es wird ein Verfahren erarbeitet, den Betroffenen ein Studienplatzangebot zu unterbreiten. 

Der KMK-Beschluss unterscheidet zwei Gruppen – eine „Angebots-“ sowie eine „Chancengruppe“.  Zu der sogenannten Angebotsgruppe gehören diejenige, die vor dem Medizinangebot aus Frankfurt bereits ein anderes Zulassungsangebot sicher hatten. Neben Angeboten für Medizin können das auch andere Plätze sein. Zunächst sollen der Angebotsgruppe aus den bundesweit derzeit noch unbesetzten Kontingenten der Hochschulen Studienplätze angeboten werden. Bis Ende kommender Woche werden dafür freie Studienplatze durch die Stiftung für Hochschulzulassung gesammelt. An der Ausformulierung dieser Lösung(en) wird derzeit von Seiten der Stiftung für Hochschulzulassung gearbeitet. Ziel ist es, eine verfahrensgerechte Verteilung zu erreichen.

Für die Bewerber*innen der sogenannten Chancengruppe, also jene, die zum Zeitpunkt der Annahme des Medizinstudienplatzes in Frankfurt kein anderes Platzangebot im Verfahren der Stiftung für Hochschulzulassung hatten, wird gemeinsam mit den Ländern, der Stiftung für Hochschulzulassung und den anderen Hochschulen derzeit weiter intensiv über eine gemeinsame Lösung verhandelt. Sobald das Verfahren für die Chancengruppe geklärt ist, werden die Bewerber*innen dieser Gruppe umgehend informiert.

Universitätspräsident Prof. Dr. Enrico Schleiff sagte: „Die jetzt von der KMK mitgetragene Lösung dokumentiert den Willen aller, den Bewerber*innen die bestmögliche Perspektive zu bieten. Erneut danke ich allen Hochschulen, der Kultusministerkonferenz, dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst und der Stiftung für Hochschulzulassung, die durch ihr zielführendes, engagiertes und solidarisches Handeln diese Lösung möglich gemacht haben. Auch wir als Goethe-Universität haben in den letzten 15 Tagen unermüdlich gearbeitet, um zu dieser Lösung zu kommen. Die Stiftung für Hochschulzulassung hat bereits mit der Etablierung der inhaltlichen und technischen Lösungsmöglichkeiten begonnen. Ich habe vollstes Vertrauen, dass im Sinne der Betroffenen eine Lösung gefunden wird, die dem KMK-Beschluss gerecht wird.“

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