DFG Kolleg-Forschergruppe „Foundations of Law and Finance“ nimmt Arbeit auf

Auftaktveranstaltung der DFG-Kolleg Forschergruppe „Foundations of Law and Finance“; Foto: Uwe Dettmar

Die DFG Kolleg-Forschergruppe „Foundations of Law and Finance“ hat zum 1. November die Arbeit aufgenommen. Das Center for Advanced Studies ist die erste interdisziplinäre wirtschafts- und rechtswissenschaftliche Kolleg-Forschergruppe in Deutschland. Ihr Start war auch Anlass für eine Festveranstaltung am selben Tag, die sich um die Chancen und Hindernisse im interdisziplinären Diskurs zwischen Rechts- und Wirtschaftswissenschaften drehte. Mehr als 200 Personen waren der Einladung in das House of Finance der Goethe-Universität Frankfurt gefolgt.

Die neue Kolleg-Forschergruppe widmet sich einem „gesellschaftlichem Thema von globaler Bedeutung“, wie Simone Fulda, Vizepräsidentin der Goethe-Universität bei ihrer Begrüßungsrede sagte. Die beteiligten Wissenschaftler werden den Einfluss institutioneller und regulatorischer Rahmenbedingungen auf Finanzmarktentscheidungen und –ergebnisse untersuchen. Ziel ist, die Verzahnung von Recht, Ökonomie und Politik in diesem Bereich genauer in den Blick zu nehmen und so realwirtschaftliche Auswirkungen auf Gesetzesvorschläge und –änderungen zu messen und indirekt bewerten zu können.

Die beiden Leiter, Tobias Tröger und Rainer Haselmann, stellten die Struktur und die Kernbereiche der neuen Forschergruppe vor. Insgesamt 8 Professoren der Goethe-Universität, 2 Postdocs, 8 Junior Fellows und 20 Fellows werden sich mit vier Kernbereichen beschäftigen: Dabei geht es um Marktpreisreaktionen auf Rechtsnormen, Wirkungsanalysen sowohl der rechtlichen Rahmenbedingungen der Corporate Governance als auch der Finanzmarktregulierung und um die Politische Ökonomie der Regulierung – das sind die Faktoren, die bestimmen, warum manche Regelungen erfolgreich in Kraft treten, andere jedoch nicht. Gerade bei diesem Thema sollen auch die Perspektiven von Politikwissenschaftlern und Soziologen einbezogen werden, so Haselmann.

Tröger machte deutlich, dass die Zusammenarbeit von Rechts- und Wirtschaftswissenschaften nicht einfach sei, was an ihren unterschiedlichen Methoden und Herangehensweisen liege. Darin liege aber eine Chance: „Das Ziel ist, dass beide Disziplinen ihre Stärken nutzen und so Synergien entstehen“, sagte Tröger. Ökonomen könnten besser Kausalzusammenhänge zeigen, während Juristen ihre Detailstärke einbringen könnten. Im Ergebnis könnten so bessere Analysen entstehen. Die neue Gruppe wolle „Law and Finance“ zu einem Kerngebiet der Goethe-Universität machen, so Tröger.

Hindernisse und Chancen

Als Festredner sprachen Martin Hellwig, Direktor em. des Max-Planck-Instituts zur Erforschung von Gemeinschaftsgütern, und Klaus J. Hopt, Direktor em. des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht, über Hindernisse und Chancen, die der Diskurs zwischen Rechts- und Wirtschaftswissenschaften bietet. Dieser Diskurs sei „dringend nötig, aber schwierig“, sagte Hellwig. Die Rechtswissenschaft sei eine normative Disziplin, während die Ökonomie sich hier bedeckt halte. „Aber Effizienz ist auch eine Norm“, so Hellwig. Diese komme aber weder im Wettbewerbsrecht noch in der Regulierung vor. Ökonomen hätten in Bezug auf Normen noch viel zu lernen. „Modelle sind keine Theorien, und das ist Juristen bewusster als Ökonomen“, sagte Hellwig.

Der Jurist Klaus J. Hopt gratulierte zur Gründung der Forschergruppe. „Sie schließen damit eine wichtige Lücke“, sagte Hopt. Wie fruchtbar die Zusammenarbeit zwischen beiden Disziplinen ist, machte Hopt an mehreren Beispielen deutlich. So erinnerte er daran, dass die Regulierung von Insidergeschäften bis in die 1970er Jahre in Deutschland unbekannt war, im Gegensatz etwa zu den USA. Lange Zeit sei die Debatte in Europa, wie Insiderhandel zu bewerten sei, ohne ökonomische Fundierung verlaufen.

Auch Verhaltensregeln von Bankern sind aus der Sicht von Hopt ein gutes Beispiel. So sei es mit der Selbstregulierung von Kreditinstituten nicht weit her, wie die Finanzkrise gezeigt habe. „Freiwillige Regeln sind spektakulär gescheitert“, sagte Hopt. Fraglich sei, wie die institutionellen Voraussetzungen für das Funktionieren von Selbstverpflichtungen aussehen müssten. „Wir brauchen einen guten Mix aus Selbstverpflichtungen und Regelsetzungen“, so Hopt. Neben der Corporate Governance könne auch das Thema der Effektivität von Aufsichtsräten ein weiteres Arbeitsfeld sein. Bislang treffe der Gesetzgeber in diesem Bereich Regelungen, weitgehend ohne aktuelle wissenschaftliche Erkenntnissen zu berücksichtigen. Die Forschergruppe könne dazu beitragen, wirtschafts- und rechtswissenschaftliche Erkenntnisse stärker zu verbreiten.

Quelle: SAFE News vom 8. November 2018

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