Interview mit Thomas Duve / Gründliche Reflexion darüber, was Recht ist

Thomas Duve, Geschäftsführender Direktor des Max-Planck-Instituts für Rechtsgeschichte und Rechtstheorie, über die kürzlich vorgenommene Namensänderung des Instituts

UniReport: Herr Professor Duve, das Max-Planck-Institut hat seit Anfang des Jahres den Zusatz »europäisch« aus dem Namen entfernt – wie kam es dazu, geht die Namensänderung künftig einher mit einem anderen Selbstverständnis und neuen Arbeitsschwerpunkten?

Thomas Duve: Die Streichung des Zusatzes „europäische“ hatten wir in den letzten Jahren bereits mehrfach erwogen. Als ich im Jahr 2010 mit dem Aufbau meiner Abteilung am Institut begann, war meine Arbeit nicht zuletzt darauf gerichtet, die europäische Rechtsgeschichte globalhistorisch zu perspektivieren. Das lag nicht nur wegen meines eigenen Arbeitsgebiets nahe, der Rechtsgeschichte Lateinamerikas und ihrer Verbindungen mit Rechtsgeschichten anderer Globalregionen. Es war auch an der Zeit, denn die sogenannte europäische Rechtsgeschichte, die seit der Gründung 1964 dem Institut seinen Namen gegeben hat, basierte auf einer Reihe eurozentrischer und letztlich aus der nationalen Tradition rechtshistorischer Forschung stammender Annahmen. Sie hat wichtige Ergebnisse hervorgebracht, und sie ist keineswegs abgeschlossen. Aber sie bedarf eben einer gründlichen methodischen Reflexion und Erneuerung. Seit im Jahr 2015 Stefan Vogenauer, der aus Oxford zu uns kam, mit dem Aufbau seiner Abteilung begann, haben wir die Rechtsgeschichte des Common Law und dessen Transfer innerhalb des British Empire am Institut etablieren können. Zugleich betreibt er auch eine Rechtsgeschichte der europäischen Integration, was vielleicht besonders deutlich macht, dass wir natürlich auch weiterhin an Rechtsgeschichten in Europa und von Europa interessiert sind. Doch die Arbeitsgebiete haben sich eben erweitert, die abgeschlossenen Raumvorstellungen geöffnet und die Gewichte verschoben.

Denken Sie, dass das Max-Planck-Institut damit auch für außereuropäische Gastwissenschaftler*innen und Kooperationspartner interessanter wird?

Ich denke nicht, dass die Streichung so bedeutsam ist. Sie mag helfen, einige Irritationen zu vermeiden. So wurde ich von chinesischen Kollegen nach einem Vortrag darauf angesprochen, wann wir das „europäische“ endlich aus dem Namen streichen. Auch in anderen Weltregionen gibt es Sensibilitäten im Blick auf den europäischen oder western legal imperialism und das cognitive empire Europas. Solche Sorgen waren aber nicht so sehr der Grund. Im Gegenteil gab der alte Name sogar einen idealen Ausgangspunkt für Diskussionen über diese Themen.

Letztlich haben wir aber, wie die Universitäten und andere außeruniversitäre Forschungseinrichtungen auch, im letzten Jahrzehnt eine enorme Internationalisierung unserer Arbeit erlebt. Das gilt für die Inhalte und die Arbeitsformen. Wir bereiten gerade die Evaluation des Instituts vor, da habe ich nachgezählt: Allein in meiner Abteilung hatten wir in den Jahren 2018 bis 2020 im Rahmen unseres Gästeprogramms, also für längere Forschungsaufenthalte, 85 Gäste aus 25 Ländern aus allen Kontinenten. Die meisten meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommen nicht aus Deutschland, und fast alle unserer Forschungsprojekte führen wir mit Kolleginnen und Kollegen aus dem Ausland durch. Meine Sorge ist eigentlich eher, dass wir mit der deutschsprachigen community, vor allem den Geschichtswissenschaften, hinreichend in Verbindung bleiben. Da sind die Schnittmengen, anders als mit den ausländischen Kolleginnen und Kollegen, im Moment leider nicht sehr groß.

»Europäisch« wurde aus dem Namen entfernt, dafür kam die »Rechtstheorie« dazu. Stellt das einen neuen Bereich dar oder war die Rechtstheorie schon vorher in der Arbeit des Instituts verankert; was wäre ein Beispiel für eine rechtstheoretische Frage, die gerade in Ihrem Haus untersucht wird?

Die Einrichtung der dritten Abteilung ist Folge eines besonderen Mechanismus der Max-Planck-Gesellschaft, in der herausragende wissenschaftliche Persönlichkeiten gesucht werden, ohne dass notwendigerweise dafür eine „Abteilung“ an einem Institut frei sein muss. Wir hatten das Glück, dass die Max-Planck-Gesellschaft sich für Marietta Auer, Marietta Auer und wir uns für einander entschieden haben – und natürlich auch, dass sie die doch ziemlich intensive Aufgabe des Aufbaus einer komplett neuen zusätzlichen Abteilung am Institut angenommen hat.

Diese Entwicklung fügt sich allerdings in die in den letzten Jahren zu beobachtende Tendenz, rechtswissenschaftliche Grundlagenforschung zu stärken und interdisziplinär zu öffnen, in engerem Kontakt mit historischen Wissenschaften, Kultur- und Sozialwissenschaften. Der Frankfurter Cluster „Herausbildung normative Ordnungen“ hat das Potenzial einer solchen Kooperation ja sehr deutlich gemacht. Insofern ist die Rechtstheorie kein völlig unbekanntes Terrain für uns. Es wäre ja auch einigermaßen naiv zu denken, dass man Rechtsgeschichte ohne Rechtstheorie betreiben könnte. Die Frage ist vielmehr, ob das weitgehend unreflektiert oder – besser – bewusst geschieht. Dem Gründer des Instituts, Helmut Coing, beispielsweise lag seine rechtsphilosophische Arbeit besonders am Herzen. Diese ist heute weitgehend vergessen, aber sie hat sein rechtshistorisches Werk und die auf intellektuellen Grundannahmen der Nachkriegszeit aufbauende europäische Rechtsgeschichte geprägt.

Also werden sich Rechtsgeschichte und Rechtstheorie gewissermaßen gegenseitig befruchten?

Ich selbst würde mich sicher nicht als Rechtstheoretiker bezeichnen. Aber nicht zuletzt die Globalrechtsgeschichte kann nicht anders als auf der Grundlage einer gründlichen Reflexion darüber, was Recht ist und wie es sich zu anderen Modi von Normativität verhält, über die Reproduktions- und Transformationslogiken, betrieben werden. Das tun wir zum Beispiel, wenn wir über „Multinormativität“ oder „Normativitätswissensregime“ nachdenken. So etwas beschäftigt auch die Rechtstheorie, die sich zudem heute wieder vermehrt die – lange Zeit ja geradezu verpönte – Frage nach der Verbindung von Genese und Geltung stellt. Ähnlich wie Globalgeschichte und historische Soziologie immer enger zusammenarbeiten müssen, stehen auch Rechtsgeschichte, Rechtstheorie, Rechtssoziologie und Rechtsvergleichung viel stärker im Austausch. Frankfurt ist dafür auch wegen der Grundlagenorientierung seines juristischen Fachbereichs eigentlich ein idealer Ort.

Mit Marietta Auer und ihrer Abteilung „Multidisziplinäre Rechtstheorie“ wird die rechtstheoretische Forschung am Max-Planck-Institut nun mit ganz neuem institutionellem und intellektuellem Gewicht etabliert. Marietta Auer hat im September begonnen, und schon jetzt zeichnen sich die Konturen eines faszinierenden Forschungsprogramms zum Recht der Moderne ab, bei dem sie natürlich auf ihrer bisherigen Arbeit aufbauen kann. Das ist ein Glücksfall für unser Institut, und es birgt auch für die Rechtswissenschaft und andere Normenwissenschaften große Erkenntnischancen.

Fragen: Dirk Frank

Dieser Beitrag ist in der Ausgabe 1/2021 (PDF) des UniReport erschienen.

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