Aufhebung aller Corona-Schutzmaßnahmen an der Goethe-Universität ab dem 08.04.2023

Mit außer Kraft treten der Rechtsgrundlage für die Corona-Schutzmaßnahmen aus dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und der Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung (CoBaSchuV) des Landes Hessen, werden auf Beschluss des Präsidiums auch alle Corona-Schutzmaßnahmen an der Goethe-Universität, mit Ablauf des 7. April 2023, aufgehoben.

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