Präsidium hofft trotz Ablehnung strengerer Auflagen auf friedlichen Verlauf
Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat die von der Goethe-Universität Frankfurt im Eilrechtsschutzverfahren verlangten zusätzlichen Auflagen für das Protestcamp einer sich als „Palästinasolidarische Studierende“ bezeichnenden Gruppe auf dem Campus Westend abgelehnt. Die Universitätsleitung hatte unter anderem verlangt, dass das Camp kürzer stattfindet, als das Ordnungsamt der Stadt Frankfurt als Versammlungsbehörde es zugelassen hatte, und ohne Übernachtungen auskommt, um die Beeinträchtigungen des Universitätsbetriebes zu verringern. Die Universitätsleitung erwartet nun, dass die Behörden die Einhaltung der existierenden Auflagen weiterhin streng kontrollieren, und hofft auf einen friedlichen Verlauf.
Aus Sicht der Goethe-Universität sind Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit hohe Rechtsgüter. Sie müssen aber abgewogen werden gegen die berechtigten Interessen der Universität und ihrer Studierenden, Lehrenden, Mitarbeitenden und Gäste, gegen die Freiheit von Forschung und Lehre und gegen die Rechte der Universität darauf, dass ihre Gebäude und ihr Grund und Boden unversehrt bleiben und sie diese auch nutzen kann. „Wir wollten mit unserem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz erreichen, dass eine kürzere Versammlung unter Einhaltung des in der Hausordnung der Universität vorgesehenen Übernachtungsverbotes für die Zwecke der Versammlung ausreicht und gleichzeitig die Rechte der Universität wahrt“, erläutert Universitätspräsident Prof. Dr. Enrico Schleiff. „Wir werden die Entscheidung des Gerichts genau lesen und prüfen, ob wir Rechtsmittel einlegen. Unabhängig davon hoffen wir, dass die Veranstaltenden des Camps unsere Bedenken zerstreuen.“
Die Universitätsleitung hatte mehrfach betont, dass es andernorts auch Protest gegen das Vorgehen Israels gibt, der ohne antisemitische Parolen und ohne Gewalt auskommt, und zugleich ihre Sorge darüber geäußert, dass es im Zusammenhang mit vielen Camps an Universitäten zu antisemitischen, rassistischen und diskriminierenden Zwischenfällen und zu Gewalttaten gekommen ist. „Dass bereits am ersten Tag des Camps die Personalien mehrerer Personen festgestellt wurden, weil die Polizei einen Anfangsverdacht auf Volksverhetzung sah, bestärkt unsere Sorgen“, so Präsident Schleiff weiter. „Auch war bereits der Slogan ,From the river to the sea‘ zu hören, der aus unserer Sicht auf die Vernichtung Israels zielt. Wir werden dies daher ebenso wie jede andere antisemitische, rassistische, diskriminierende oder zum Hass aufstachelnde Äußerung, von der wir Kenntnis erhalten, zur Anzeige bringen.“
„Für den morgigen Donnerstag und den Freitag sind Kundgebungen auf dem Campus angemeldet, die dezidiert andere Sichtweisen auf den Nahostkonflikt geltend machen als die Teilnehmer des Camps. Über diese Meinungsvielfalt bin ich froh. Ein offener Diskurs ist einerseits frei von antisemitischen, rassistischen und diskriminierenden Äußerungen und respektiert anderseits auch Gegenargumente und Veranstaltungen von Personen und Gruppen mit anderer Auffassung. Davon lebt eine offene Diskussionskultur, wenn sie an einer Universität ihren Platz haben soll.“
Die Universität erwartet von allen Teilnehmer*innen des Camps ebenso wie von allen, die bei Gegenkundgebungen oder im virtuellen Raum zum Nahost-Konflikt oder zum Protestcamp Stellung nehmen, dass sie
- anderweitige genehmigte Veranstaltungen und Versammlungen genauso respektieren, wie sie es für ihre eigene Veranstaltung in Anspruch nehmen.
- keine antisemitischen, rassistischen und diskriminierenden Parolen rufen, auf Plakaten und Flyern verbreiten und keine derartigen Symbole verwenden oder zeigen.
- jede Form von psychischer, physischer und verbaler Gewalt unterlassen.
- gemäß den Auflagen der Versammlungsbehörde den ordnungsgemäßen Universitätsbetrieb für Studierende, Lehrende, Mitarbeitende und Gäste nicht behindern.
- die Offenheit und Willkommenskultur der Universität für Studierende und Mitarbeitende aus allen Ländern respektieren.