Ab 1. Oktober: 3G-Regelung an der Goethe-Universität

Zum Wintersemester 2021/22 wechselt die Goethe-Universität wieder in den Präsenzbetrieb. Nach drei Semestern, in denen die Lehre vor allem virtuell ausgerichtet war, wird ein Großteil der Lehrveranstaltungen wieder vor Ort an den Campus-Standorten stattfinden. Da wir weiterhin unter Pandemiebedingungen arbeiten, gelten für die Goethe-Universität dabei die 3G-Regeln. Das heißt, dass zum 1. Oktober 2021 der Zugang für Studierende und externe Besucherinnen und Besucher der Goethe-Universität nur dann möglich ist, wenn diese geimpft, getestet oder genesen sind. Beschäftigte der Goethe-Universität können die Campusgebäude über ihre Goethe-Card betreten.

Ab dem 18. Oktober ist der Zugang zu den Universitätsgebäuden nur noch für Beschäftigte und Studierende (Negativnachweis) der Goethe-Universität möglich, sowie für Personen, die über eine entsprechende Zugangsberechtigung der Goethe-Universität verfügen. Es erfolgen Zugangskontrollen zu den Gebäuden (Legitimation durch Goethe-Card oder Zugangsberechtigung) sowie Stichproben des Negativnachweises. Dies ist Voraussetzung für einen reibungslosen Lehrbetrieb in Präsenz.

Eine Ausnahme stellt nur die Zentralbibliothek an der Bockenheimer Warte dar, hier haben auch weiterhin externe Nutzer*innen, nach Kontrolle des 3G-Status, Zutritt.

FAQ für Studierende
Wie erkenne ich, ob eine Lehrveranstaltungen digital, hybrid oder in Präsenz durchgeführt wird? Besteht die Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken? Sind die Mensen geöffnet? Wo finde ich Hilfestellung bei der Studienorganisation? Zu den FAQs

FAQ für Lehrende
Muss ich mein Seminar als Präsenzveranstaltungen anbieten? Wie gehe ich mit Studierenden um, die einer Risikogruppe angehören? Besteht eine generelle Anwesenheitspflicht in den Lehrveranstaltungen? Wohin kann ich mich bei Fragen und Unsicherheiten zu Rechten und Pflichten wenden? Zu den FAQs

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