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Ringvorlesung / Der Umgang des Strafrechts mit NS-Unrecht nach 1945

19. November 2024, 16:00 bis 18:00

Die größten Verbrechen, die Menschen sich je ausgedacht haben, wurden in Deutschland nicht chaotisch und spontan, sondern streng nach Vorschrift verübt. Die Nazis hatten einen Großteil ihrer Taten vorab legalisiert. Und auch nach ihrer militärischen Niederschlagung beriefen sich viele der Täter auf genau diese Legalität. Welche Selbstkritik müssen Juristinnen und Juristen daraus folgen lassen? Welche Antwort hätte „das Recht“ einst geben müssen und wie gut oder schlecht waren die realen Antworten, die Juristinnen und Juristen nach 1945 auf die NS-Verbrechen gaben? In der Ringvorlesung mit hochkarätigen Gästen aus Deutschland und Österreich sollen diese Aspekte zu Debatte gestellt werden.

Ringvorlesung im Wintersemester 2024/25 im Hörsaalzentrum (HZ 6), Campus Westend, jeweils von 16 bis 18 Uhr.

22.10.24 – Ronen Steinke
Das Schweigen brechen: Fritz Bauer und der große Frankfurter Auschwitz-Prozess 1963-65

05.11.24 – Lena Foljanty
Ganz legale Massenverbrechen: Naturrecht und Radbruch’sche Formel

19.11.24 – Klaus Bästlein
Geteiltes Land: Die Ahndung der NS-Gewaltverbrechen im deutsch/deutschen Vergleich

03.12.2024 – Christoph Safferling
Deutsches Haus: Braune Kontinuitäten im Bundesjustizministerium und darüber hinaus

17.12.24 – Klaus Günther
Ein Volk von Gehilfen: Die Frage nach Täterschaft und Teilnahme am Holocaust

21.01.25 – Martin Heger
Links, rechts, israelbezogen: Antisemitismus und Strafjustiz heute

Veranstaltet von Prof. Dr. Matthias Jahn und Dr. Ronen Steinke in Kooperation mit dem Institut für Kriminalwissenschaften und Rechtsphilosophie der Goethe-Universität Frankfurt a.M.

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