Aktuelle Information zur Begrenzung des Corona-Risikos (Stand 13. März, 19.44 Uhr)

Aufgrund des aktuellen Kabinettsbeschlusses der hessischen Landesregierung zum Coronavirus hat das Präsidium der Goethe-Universität entschieden, weitere Maßnahmen für eine umfassende Reduktion des universitären Präsenzbetriebs umzusetzen. 

Grundsätzlich gilt bis zum 20. April: Präsenzangebote müssen durch digitale Angebote ersetzt werden, ansonsten sind sie zu verschieben oder abzusagen. 

Im Folgenden finden Sie aktualisierte Informationen zum Corona-bezogenen Arbeits- und Gesundheitsschutz, die bei neuem Sachstand aktualisiert werden.

Vorlesungsstart: Der Start der Präsenzveranstaltungen im Sommersemester ist zunächst verschoben bis zum 20. April.

Prüfungen: Prüfungen für Studierende finden weiterhin statt – unter besonderen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen. Details werden in Kürze in einem Merkblatt veröffentlicht.

Beratungsangebote: Diese finden bis auf weiteres grundsätzlich nur noch digital oder telefonisch statt. 

Veranstaltungen mit externem Publikum: Die Goethe-Universität sagt zunächst bis zum 20. April grundsätzlich alle Präsenzveranstaltungen ab, die nicht in die universitären Kernbereiche von Forschung und Lehre fallen.

Hochschulsport: Alle Veranstaltungen des Hochschulsports werden ab sofort abgesagt. 

Universität des dritten Lebensalters (U3L): Der Betrieb der U3L wird analog zum grundständigen Lehrbetrieb bis zum 20. April verschoben oder digitalisiert. 

Bibliotheken/PC-Pools: Universitäre PC-Pools werden wie auch Präsenzbereiche der Universitätsbibliotheken geschlossen. Ausnahmen gibt es für Mitarbeitende und Studierende in Prüfungssituationen unter Beachtung der Schutzempfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI). Rückgabe und Ausleihe sind auf jeden Fall möglich.

Mensen: Das Studentenwerk gewährleistet die weitere Versorgung. 

Arbeitsorganisation: Der Forschungs- und Verwaltungsbetrieb wird soweit wie möglich aufrechterhalten. Über Homeoffice und Freistellungen wird in Absprache mit den Vorgesetzten unter Risikoabwägung für den regulären Betrieb entschieden. Mitarbeitende, die zu einer Risikogruppe zählen (vgl. RKI), sollten nur im Homeoffice beschäftigt werden. Sollte dies nicht möglich sein, sind vorrangig Überstunden und Gleitzeit abzubauen, bevor eine Freistellung greift.

Dienstreisen: Dienstreisen in Risikogebiete sind nicht mehr genehmigungsfähig. Bereits genehmigte Dienstreisen in Risikogebiete gelten hiermit als widerrufen. Dienstreisen in andere Gebiete können nach Rücksprache mit dem jeweiligen Vorgesetzten nur noch aus zwingenden Gründen genehmigt werden. 

Häusliche Quarantäne: Von allen Personen, die von einer Reise aus einem Risikogebiet zurückkehren, ist unter Information des/der Vorgesetzten eine 14-tägige häusliche Quarantäne einzuhalten. Sollten Sie Symptome bei sich oder Familienmitgliedern bemerken, kontaktieren Sie bitte Ihren Hausarzt. Auch für aus Risikogebieten zurückkehrende Studierende gilt eine analoge Quarantäne-Pflicht.

Von Schließung von Schulen/Kitas etc. Betroffene: Sofern Kita- und Schulschließungen behördlich angeordnet wurden, können Sie, soweit möglich, in Abstimmung mit Ihrer/Ihrem direkten Vorgesetzten von zuhause arbeiten. Sollte dies nicht möglich sein, können Sie Überstunden bzw. Gleitzeit abbauen oder Urlaub in Anspruch nehmen. Eine 3-tägige Freistellung nach § 29 Abs. 3 TV-G-U sowie – in Ausnahmefällen – eine unbezahlte Freistellung kann beantragt werden. Ein entsprechender Nachweis über die Schließung ist vorzulegen, kann jedoch nachgereicht werden.

Gremienarbeit: Es werden Vorkehrungen getroffen, um die zentralen Gremien der Goethe-Universität (Präsidium, Senat, Hochschulrat) arbeitsfähig zu halten. Für eine Weiterführung der Gremienarbeit werden Videokonferenzlösungen etabliert. Präsenzsitzungen mit mehr als 25 Teilnehmenden sind zu vermeiden.

Weitere Informationen: Bei dringenden weitergehenden Fragen zu dienstlichen Belangen bzw. der Umsetzung der oben genannten Punkte schreiben Sie bitte an krisenstab@uni-frankfurt.de. Bitte geben Sie dabei den vollständigen Absender und eine Rufnummer für Rückfragen an. Darüber hinaus erreichen Sie die Referate Arbeitsschutz und Biologische Sicherheit unter der Nummer 069/798-23688.

Weitere Informationen zur aktuellen Risikobewertung für Corona-Infektionen, zu Hygienemaßnahmen sowie eine Übersicht mit Fragen und Antworten finden Sie auf den Seiten des Robert Koch-Instituts sowie bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Zu aktuellen Fragen in Hinblick auf das Coronavirus hat das Land Hessen ein Bürgertelefon eingerichtet, Tel.: 0800/555-4666, montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr.

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