Cannabis-Gesetz: „Schwachstellen rechtfertigen kein Festhalten am Status Quo“

Aller Voraussicht nach wird in der kommenden Woche das vieldiskutierte Cannabisgesetz im Bundestag verabschiedet. An diesem Freitag, also kurz vorher, befasst sich an der Goethe-Universität das 2. Frankfurter Symposium zum Betäubungs- und Arzneimittelstrafrecht mit dem Gesetz und den erwartbaren Folgen aus kriminalwissenschaftlicher Sicht; den Impulsvortrag steuert der Bundesdrogenbeauftragte Dr. Burkhard Blienert bei. Wir sprachen im Vorfeld mit den Veranstaltern Prof. Matthias Jahn (Goethe-Universität) und Prof. Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu (Universität des Saarlandes).

Das „Cannabisgesetz“ wird kommende Woche in zweiter und dritter Lesung im Bundestag behandelt. Wie sicher ist es aus Ihrer Sicht, dass das Gesetz tatsächlich verabschiedet wird und bald in Kraft tritt?

Oğlakcıoğlu: Zunächst muss die notwendige Mehrheit erreicht werden. Angesichts der Querelen im Vorfeld, insbesondere innerhalb der SPD-Fraktion, ist eine gewisse Restskepsis angebracht. Es müssten sich allerdings weitere Abgeordnete den Dissidenten anschließen, zumal auch die Gruppen der Linken und des BSW wahrscheinlich für das Gesetz stimmen werden.

Jahn: Danach muss das Gesetz auch noch den Bundesrat passieren, um zum 1. April in Kraft treten zu können, doch scheint dies angesichts der Zusammensetzung und Stimmenverhältnisse im Bundesrat kein unüberwindbares Hindernis. Sollte der Bundesrat den Vermittlungsausschuss anrufen, könnte dies die Realisierung des Vorhabens freilich nochmals hinauszögern.

Matthias Jahn, Rechtswissenschaftler an der Goethe-Universität (Foto: Dettmar)

Warum halten Sie Ihre Konferenz ein paar Tage vor der voraussichtlich abschließenden Behandlung im Parlament ab und warten nicht bis zur tatsächlichen Verabschiedung?

Oğlakcıoğlu: Wir haben bereits vor einem Jahr mit der Planung der Konferenz begonnen. Es war damals nicht absehbar, ob das Reformvorhaben – wie ursprünglich geplant – schon 2023 realisiert würde. Zudem stellt das Thema der Cannabislegalisierung zwar ein Highlight der Konferenz dar. Ganz bewusst haben wir aber keine reine „CanG-Tagung“ geplant, weil weitere wichtige suchtpolitische Baustellen anzugehen sind.

In den vergangenen Wochen gab es ja etliche warnende Stimmen aus Medizin und Strafverfolgung. Können Sie für unsere Leser nochmal kurz skizzieren, was sich durch das Gesetz ändern wird?

Prof. Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlum, Universität des Saarlandes. Foto: Thomas Mohr)

Oğlakcıoğlu: Während früher jeglicher Umgang mit Cannabis strafbar war, soll das Cannabisgesetz den privaten Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum sowie den gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen legalisieren.

Jahn: Darüber hinaus soll es möglich sein, eine bestimmte Menge an Cannabis zum Zwecke des Genusskonsums zu besitzen, nämlich 30 Gramm in der Öffentlichkeit und 60 Gramm im Privaten. Der Handel, die Abgabe von Cannabis insbesondere an Jugendliche sowie der Besitz größerer Mengen bleibt strafbar. Zudem wird die Verschreibung von Cannabis zu medizinischen Zwecken etwas vereinfacht.

Die Entkriminalisierung ist ein wichtiges Signal

Was ist aus Ihrer Sicht so richtig gut an dem Gesetz?

Jahn: Die Entkriminalisierung ist in einer Zeit, in der Viele bei vielen gesellschaftlichen Phänomenen sofort nach dem Strafrecht rufen, ein wichtiges Signal. Strafrecht ist ein scharfes Schwert, und wer es führt, ist nicht immer ein weißer Ritter, der alle Knoten durchschlägt.

Und wo sind aus kriminalwissenschaftlicher Sicht die Schwachstellen?

Oğlakcıoğlu: Das Gesetz präsentiert sich derzeit als Kompromiss: Im ersten Schritt hat die Ampel darauf verzichtet, den völker- und europarechtlich riskanteren Plan umzusetzen und Lizenzen zum Cannabisanbau zu ermöglichen. Somit bleibt das Feld den Laien überlassen, es gibt keine qualitative Kontrolle des Produkts, das in den Umlauf kommt – das ist aus dem Blickwinkel des Verbraucherschutzes nicht optimal. Außerdem enthält das Gesetz immer noch sehr viele Strafvorschriften, die zu Ermittlungen gegen Konsumierende geradezu einladen. Allerdings rechtfertigen diese Schwachstellen kein Festhalten am Status Quo.

Jahn: Das gilt auch aus Sicht der Justiz und ihrer Überlastungssituation. Wir sind im Nebenamt beide Richter am Oberlandesgericht, so dass uns auch diese praktische Perspektive vor Augen steht.

Wird das Gesetz insbesondere Kinder und Jugendliche besser vor dem Drogenmissbrauch bewahren?

Oğlakcıoğlu: Das lässt sich vorher kaum verlässlich prognostizieren. Die Frage ist eher, ob der derzeit sehr rigide Umgang mit Cannabis Jugendliche geschützt hat. Das ist mit einem ganz klaren Nein zu beantworten. Dass der Konsum trotz Kriminalisierung durch das Betäubungsmittelgesetz weit verbreitet ist – über vier Millionen Deutsche konsumieren jedes Jahr Cannabis –, deutet bereits darauf hin, dass die Bestrafung keine großen Auswirkungen darauf hat.

Das Gesetz wird nicht das Problem schädlichen Cannabisgebrauchs lösen

Jahn: Das Gesetz wird zwar nicht das Problem schädlichen Cannabisgebrauchs lösen, aber es ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer evidenzbasierten Drogenpolitik, die die Gefahren des Konsums in den Blick nimmt, anstatt das Problem durch strafrechtliche Verfolgung noch zu vergrößern. Das war auch immer einer der Leitgedanken der Frankfurter Drogenpolitik. 

Hat das Gesetz voraussichtlich Auswirkungen auf die Sicherheit im Straßenverkehr?

Oğlakcıoğlu: Auch das lässt sich kaum prognostizieren; fest steht aber, dass ein womöglich mit der Legalisierung einhergehender Anstieg des Cannabis-Konsums neben dem Alkoholkonsum neben dem Alkoholkonsum, von dem der Straßenverkehr betroffen ist, kaum merklich ins Gewicht fallen dürfte.

Jahn: Und auch hier kann fehlende Fahrtauglichkeit sowohl strafrechtlich belangt als auch mit präventiven Maßnahmen sanktioniert werden.

Wird durch das Gesetz die Arbeit von Polizei und Justiz erleichtern?

Jahn: Das liegt zumindest nicht nahe. Da immer noch zahlreiche Strafvorschriften existieren, von denen auch Konsumenten betroffen sind, kann es sein, dass sich lediglich die Verfolgungsschwerpunkte verschieben: Ein Bäumchen zu viel auf dem Balkon? 61 Gramm statt der erlaubten 60 Gramm im Kühlschrank? Zudem ist das Vorhaben politisch hart umstritten, sodass es nicht unwahrscheinlich ist, dass die Justizverwaltungen von Land zu Land, die Staatsanwaltschaften und Gerichte von Bezirk zu Bezirk das Recht unterschiedlich streng anwenden werden.

Oğlakcıoğlu: Ob das Gesetz also die Arbeit erleichtern wird, hängt auch von der Verfolgungspraxis ab. Natürlich müssen die Behörden dem Gesetz Folge leisten, wir sprechen davon, dass sie einem „Verfolgungszwang“ unterliegen. Gerade im Bereich der Bagatellkriminalität gibt es immer wieder Durchbrechungen. Den Staatsanwaltschaften wird auch ein Einschätzungsspielraum bzw. Verfolgungsermessen eingeräumt. Wo – wie im Regelfall der Organisierten Kriminalität – ohnehin nicht nur mit Cannabis gehandelt wird, wäre eine etwaige Mehrbelastung nicht dem neuen Gesetz zuzuschreiben.

Wie steht das neue Gesetz im Verhältnis zum so genannten „Frankfurter Weg“, der seit vielen Jahren versucht, Drogensüchtige zu entkriminalisieren und ihnen mit möglichst niedrigschwelligen Angeboten aus der Sucht herauszuhelfen?

Oğlakcıoğlu: Suchthilfe und Prävention präsentieren sich im vorliegenden Entwurf eher als Beiwerk, werden aber immerhin nicht vollständig ausgeblendet. Außerdem sieht das Gesetz die Errichtung einer einheitlichen Plattform vor, welche Informationen zu Angeboten für Beratung und Behandlung, aber auch zum safer use bündeln soll.

Jahn: Im Ganzen entspricht der Ansatz, auch einem problematischen Konsum zumindest das Stigma des Strafbaren zu nehmen, dem Frankfurter Weg.

„Medizinalcannabis von Anfang an im Schatten der Legalisierungsdebatte“

Als Heilmittel ist Cannabis schon 2017 anerkannt und kann vom Arzt verordnet werden. Auch hier gibt es eine Neuregelung. Können Sie diese kurz erklären?

Oğlakcıoğlu: Ja, wobei betont werden muss, dass die Reform zum Umgang mit Medizinalcannabis von Anfang an stets im Schatten der Legalisierungsdebatte stand. Diese Vernachlässigung, die sich schon im Koalitionsvertrag abgezeichnet hatte, wird den mit der Reform verbundenen Konsequenzen nicht gerecht. Die Herausnahme von Medizinalcannabis aus den Anlagen zum Betäubungsmittelgesetz bringt erhebliche Erleichterungen mit sich. Weil Medizinalcannabis gesetzlich nicht mehr als Betäubungsmittel gilt, wird es künftig auf einem einfachen Rezept in der Apotheke erhältlich sein, damit in der Verordnung Fertigarzneimitteln wie Ibuprofen gleichgestellt.

Das Symposium widmet sich auch dem Betäubungs- und Arzneimittelstrafrecht insgesamt. Welche Neuerungen sind außer der vielbeachteten Cannabis-Thematik zu erwarten?

Oğlakcıoğlu: Auch wenn es nicht ganz oben auf der to do-Liste der Drogenpolitik steht, wäre es zu begrüßen, wenn sich die Rechtspolitik stärker der Frage nach Drogenersatzstoffen zuwenden würde. Drug-Checking, die Vor-Ort-Qualitätsprüfungen für Drogen zum Gesundheitsschutz, bleibt ebenso ein Thema.

Jahn: Dazu kommen weitere offene drogenpolitische Baustellen, allen voran der Missbrauch von Fentanyl, einem Schmerzmittel mit höchstem Suchtpotenzial, das in den USA bereits landstrichweise dystopische Szenarien heraufbeschworen hat.

Interview: Anke Sauter

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