Prof. Dr. Andreas Voßkuhle, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, war zu Gast beim Frankfurter rechtstheoretischen Kolloquium („Schwerpunkt Grundlage des Rechts“). Voßkuhle diskutierte mit Doktoranden, Studierenden und Mitarbeitern über sein jüngstes Buch „Verfassung der Mitte“. Darin plädiert der Verfassungsgerichtspräsident dafür, dass Deutschland die Orientierung an der Mitte nicht aufgeben dürfe.
Dies sei ein Gebot politischer Klugheit und entspreche der deutschen Verfassungsordnung. Ausgleich und Stabilität bilden die DNA des Grundgesetzes, so die Grundthese in Voßkuhles Buch. Es sei eine „Verfassung der Mitte“. Besonders interessant war für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Kolloquiums die Rolle und Stellung der Verfassungsgerichtsbarkeit nach Voßkuhle. Die Verfassungsgerichtsbarkeit übernehme die Rolle der Mitte, bzw. die Gerichtsbarkeit versuche, die Antagonismen und Gegensätze der Streitigkeit in die Mitte zu rücken.
Im Zentrum der Rechtsstreitigkeit stehe der Kompromiss. Das Frankfurter rechtstheoretische Kolloquium, das derzeit von Prof. Thomas Vesting und seinem Team verantwortet wird, findet während des Semesters wöchentlich am Fachbereich Rechtswissenschaft statt. Es ist eine traditionsreiche Veranstaltung am Fachbereich, schon häufig waren renommierte Autoren eingeladen. So waren auch schon der Philosoph Jürgen Habermas und der Kulturtheoretiker Jan Assmann zu Gast.