KHU kommentiert „Bayreuther Erklärung“

Die Konferenz Hessischer Universitätspräsidien (KHU) teilt die Einschätzung der deutschen Universitätskanzlerinnen und -kanzler, dass die wissenschaftliche Qualifikation, die im Rahmen von befristeten Beschäftigungsverhältnissen erworben wird, zum Wesenscharakter des Beschäftigungssystems Hochschule gehört. Insofern sieht die KHU die Bayreuther Erklärung der Universitätskanzlerinnen und -kanzler zu befristeten Arbeitsverhältnissen als wichtigen Diskussionsbeitrag in der gegenwärtigen Debatte um die nachhaltige Gestaltung von Arbeitsverhältnissen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an.

Die Universitätspräsidien erkennen an, welchen unverzichtbaren Beitrag zur Ausgestaltung von Forschung und Lehre die vielen – auch befristet tätigen – wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen ihrer Qualifikation an hessischen Universitäten leisten.

Die Wahlprüfsteine, die die KHU zusammen mit den Hochschulen für angewandte Wissenschaften im Vorfeld der hessischen Landtagswahlen 2018 veröffentlichten, enthielten auch die Forderung nach einer auskömmlicheren Grundfinanzierung – auch um an Hochschulen insgesamt mehr unbefristete Beschäftigungsverhältnisse schaffen zu können. Daher ist die KHU der Landesregierung dankbar, dass der Koalitionsvertrag diese Forderung nach einer höheren Grundfinanzierung aufgreift. Allerdings leisten die Universitäten längst große Anstrengungen, um attraktive Beschäftigungsverhältnisse zu bieten – und richten inzwischen teilweise aus Drittmitteln Dauerstellen ein.

Überdies enthält der Koalitionsvertrag zur Frage der Ausgestaltung von Arbeitsverhältnissen eine ganze Reihe klarer Aussagen. So heißt es dort:

„Die erhöhte Grundfinanzierung wird es den hessischen Hochschulen ermöglichen, mehr wissenschaftliches Personal zu beschäftigen. (…) Auf Seiten der Beschäftigten sollen Stellen für Daueraufgaben auch als Dauerstellen ausgestaltet werden. Aufbauend auf den von den Hochschulen diesbezüglich bereits formulierten Selbstverpflichtungen, werden wir gemeinsam einen „Kodex für gute Arbeit“ entwickeln.“ (S. 184)

Die KHU unterstützt zugleich die im Vertrag zum Ausdruck kommende Befristungspraxis für wissenschaftliche Qualifikationsstellen. Sie geht davon aus, dass Finanzierung und politische Erwartungen an die Etablierung von zusätzlichen Dauerstellen in einem angemessenen Verhältnis stehen. Eine solche Befristungspraxis ist nicht nur in Deutschland, sondern in Wissenschaftssystemen auf der ganzen Welt üblich. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu:

„Qualifikationsstellen für den wissenschaftlichen Nachwuchs sind aus gutem Grund befristet. Sie sollen jedoch so lange vereinbart werden, damit ausreichende Zeit besteht, das angestrebte Qualifikationsziel auch erreichen zu können. Auch dies werden wir noch einmal im „Kodex für gute Arbeit“ deutlich machen.“ (S. 184)

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