Es geht um Immobilienbetrug: Beim zweiten Frankfurter Wirtschaftsstrafrechts-„Moot Court“ haben Jura-Studentinnen und -Studenten am 13. Februar Gelegenheit, einen Gerichtsprozess unter realen Bedingungen zu gestalten und zu erleben. Der Ausgang ist offen, die Öffentlichkeit willkommen.
Ein realer Fall, ein reales Gericht, reale Richter: Kein Wunder ist die Teilnahme an diesem Moot Court so begehrt, dass es eigens ein Bewerbungsverfahren für die Studierenden geben muss. Nach wochenlanger Vorbereitung stellt die Gerichtsverhandlung am Montag, 13. Februar, ab 9 Uhr in Saal E II des Landgerichts Frankfurt Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main (Eingang über Konrad-Adenauer-Straße) den Höhepunkt der Veranstaltung dar, die der Lehrstuhl Prof. Matthias Jahn zum zweiten Mal anbietet und die von der Wirtschaftsrechtlichen Vereinigung e.V. (WisteV) mitorganisiert und gefördert wird.
Neu bei der zweiten Auflage ist, dass auch eine simulierte Durchsuchungssituation in den Ablauf integriert wurde. Dem (späteren) Angeklagten wird zur Last gelegt, die Zwangsvollstreckung in einer Villa an der Kennedyallee durch falsche Erklärungen gegenüber öffentlichen Stellen verhindert zu haben. So habe er den Zugriff der Gläubiger verhindern und die hochpreisige Immobilie dem Eigentümer erhalten wollen. Da ist entschlossenes Handeln geboten.
Die Studierenden waren in zwei Gruppen aufgeteilt: Die eine Gruppe bereitete die Anklage vor, die andere fungierte als Verteidiger. Unterstützt wurden sie dabei von zwei erfahrenen Rechtsanwälten. Die „Staatsanwaltschaft“ musste nun selbständig eine so genannte „Mock Dawn Raid“ durchführen, um belastendes Material zu finden. Ein Seminarraum war zuvor entsprechend „präpariert“. Alles musste – wie im richtigen Leben – sehr schnell gehen. Schließlich der Delinquent wartet nicht, bis genügend Indizien gegen ihn vorliegen. Dabei galt es, die Regeln des Strafprozesses einzuhalten. Denn auf Fehler der Staatsanwaltschaft lauerte die Verteidigung geradezu. Es ging in den Auseinandersetzungen u.a. darum, inwieweit die Staatsanwaltschaft berechtigt ist, Verteidigerunterlagen, Kontoauszüge und Tagebücher zu beschlagnahmen. Das mussten die Studierenden während der Durchsuchung abwägen.
Die Anklageschrift wird nun vor einem Richter verhandelt, der dem 2. Senat des Bundesgerichtshofs angehört: Prof. Christoph Krehl, der zudem an der Goethe-Universität als Honorarprofessor lehrt, ist auch beim zweiten Mal mit dabei. Als Beisitzer treten auf: der bekannte Strafverteidiger Prof. Jürgen Taschke und Dr. Rudolf Kriszeleit, früher Staatsanwalt und hessischer Justizstaatssekretär.
Die Verhandlung findet zweimal in unterschiedlicher Besetzung auf Seite der Studierenden statt. Der Ausgang ist jeweils offen: Bei der Erstauflage kam es einmal zur Verurteilung, einmal zum Freispruch des Angeklagten. So lernen die Studierenden, dass vor Gericht außer juristischem Sachverstand auch Fähigkeiten wie strategisches Denken und Reaktionsvermögen gebraucht werden.