Politikberatung neben der Forschung

Iris Reus, Politikwissenschaftlerin und Postdoc an der Goethe-Universität, hat als Expertin ein Gutachten zu den Corona-Maßnahmen des Landes Sachsen-Anhalt verfasst. Der UniReport war nicht nur an den Ergebnissen ihrer Arbeit interessiert, sondern wollte von ihr auch wissen, welche Bedeutung die Erstellung eines solchen Gutachtens für ihren wissenschaftlichen Werdegang hat.

Iris Reus © privat
Iris Reus © privat

UniReport: Frau Dr. Reus, fünf Jahre nach Ausbruch der Corona-Pandemie ist die Aufarbeitung vielerorts im Gange. Wie zuvor schon mehrere Bundesländer hat der Bundestag im Juli dieses Jahres die Einsetzung einer Kommission beschlossen. Sie haben während der Corona-Pandemie ein Forschungsprojekt zu den politischen Maßnahmen der Länder durchgeführt. Was haben Sie untersucht und wie lassen sich Ihre Ergebnisse zusammenfassen?

Iris Reus: Das zentrale Forschungsinteresse ist, inwiefern sich die politischen Maßnahmen der Länder unterscheiden und worauf diese Unterschiede zurückzuführen sind. Thematisch ist das Projekt in mehrere Teilprojekte untergliedert, unter anderem Bildung (Hochschulen), Pflege, Versammlungsrecht und Wirtschaftspolitik. Empirische Grundlage ist ein Korpus aus über 1000 Landesverordnungen, aus denen die Regelungen systematisch erhoben und dann vergleichend ausgewertet wurden. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Pandemiepolitik trotz Koordination auf Bundesebene von landesspezifischen Entscheidungen geprägt war. Es gab eine große Spannweite bei den Maßnahmen und jedes Land entwickelte eigene Strategien, die sich in der Intensität und Dauer der Einschränkungen spürbar unterschieden.

Interessanterweise hat sich beispielsweise bei der Analyse der Schließzeiten in ausgewählten Politikbereichen während der beiden Lockdowns 2020/21 ergeben, dass die Unterschiede statistisch nicht durch die unterschiedlichen Infektionszahlen erklärbar sind. Vielmehr zeigen die Daten, dass jedes Land unterschiedlich abwog, wie gesundheitlicher Schutz, soziale Teilhabe und wirtschaftliche Konsequenzen priorisiert und ausbalanciert werden. Dass sich hier Unterschiede zwischen den Ländern zeigen, liegt – auch wenn das in Deutschland oft kritisch gesehen wird – im Wesen des Föderalismus und der Demokratie. Die daran anschließenden qualitativen Fallstudien haben allerdings erbracht, dass es an Transparenz hinsichtlich der Entscheidungskriterien mangelte. Für künftige Krisen wäre daher eine offenere Kommunikation der politischen Abwägungsprozesse empfehlenswert.

Von der Regierungskommission ›Pandemievorsorge‹ des Landes Sachsen-Anhalt wurden Sie als Expertin für eine Analyse angefragt, wie die politischen Maßnahmen während der COVID-19-Pandemie im Vergleich mit denen der anderen Bundesländer einzustufen sind –worüber kam der Kontakt zustande?

Ich war damals Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Magdeburg und eine Professorin der Fakultät wurde in die Kommission berufen. Angesichts der in vielen Bereichen schwierigen Datenlage habe ich mich mit ihr darüber unterhalten, wie die Kommission plant, die meines Erachtens recht hohen Erwartungen der Landesregierung anzugehen. Häufig zitiert wurde beispielsweise der Satz des Ministerpräsidenten, Herrn Haseloff, dass die Landesregierung bei politischen Maßnahmen „mit Maß und Mitte“ vorgegangen sei, und er das gerne extern bewerten lassen wolle. Das ‚richtige‘ Maß ist dabei in einer Demokratie eine politisch-normative Frage der Abwägung verschiedener Ziele und deshalb nicht empirisch zu messen. Mit Blick auf die ‚Mitte‘ bräuchte es angesichts der föderalen Zuständigkeitsverteilung sinnvollerweise eine Einordnung im Vergleich aller 16 Bundesländer. Alle Mitglieder der AG ‚Maßnahmen‘ stammten allerdings aus Sachsen-Anhalt und hatten auch diesen Fokus in ihrer Arbeit. Am Ende des Gesprächs stand fest, dass ich die einzige Person bin, die für alle 16 Länder, mehrere Politikbereiche und den gesamten Pandemiezeitraum systematisch-vergleichende Analysen liefern konnte. Daher habe ich es als meine wissenschaftliche Verantwortung angesehen, die Arbeit der Kommission mit meiner Forschung zu unterstützen.

Konnte anhand Ihres Gutachtens die vom Ministerpräsidenten in den Raum gestellte Aussage geklärt werden?

Ja, tatsächlich konnte sie bestätigt werden, und ich nehme an, der Ministerpräsident war erleichtert zu hören, dass er sich mit seiner Aussage nicht zu weit aus dem Fenster gelehnt hatte.

Für die Analyse wurden die relevanten Regelungen in den Verordnungen der Länder identifiziert und nach einem auf den jeweiligen Politikbereich angepassten Schema codiert, das graduell deren Strenge abbildet. Anders ausgedrückt können die Regelungen so gemessen an der Tiefe beziehungsweise Länge der staatlichen Eingriffe vergleichend eingeordnet werden. Eine Position der Mitte würde dabei bedeuten, dass Sachsen-Anhalt im Kontext der 16 Bundesländer weder besonders restriktive noch besonders moderate Regelungen traf, sondern sich mittig zwischen den Extremen in beiden Richtungen befindet. Der Begriff ‚Maß‘ ist definitorisch nicht klar festgelegt, wird aber der Stoßrichtung des Zitats entsprechend als ‚gemäßigt‘ verstanden. Pandemiepolitik mit Maß würde somit im Ländervergleich eher moderate Regelungen bedeuten, das heißt geringere beziehungsweise kürzere Einschränkungen als in den meisten anderen Ländern. Zusammenfassend zeigen die Analysen, dass sich Sachsen-Anhalt in den sieben untersuchten Politikbereichen überwiegend im Mittelfeld der 16 Bundesländer bewegte. Die Regelungen waren im Vergleich eher moderat und blieben hinsichtlich Strenge und Dauer meist unter dem bundesweiten Durchschnitt. Somit bestätigt sich hier der Anspruch der Landesregierung, bei den Maßnahmen ‚mit Maß und Mitte‘ vorgegangen zu sein.

Sind Sie für die Erstellung des Gutachtens eigentlich entlohnt worden?

Leider nein: Obwohl die Arbeit inhaltlich die gleiche ist wie bezahlte Politikberatung, ist es eine rein ehrenamtliche Tätigkeit. Das gilt natürlich nicht nur für mich, sondern für alle anderen Mitglieder der Kommission ebenfalls. Ein Unterschied bei Wissenschaftler*innen ist, dass Professor*innen bereits Lebenszeitstellen haben, sodass sie mit Blick auf ihre weitere berufliche Laufbahn nicht dem gleichen Zeitdruck unterliegen wie Wissenschaftliche Mitarbeitende mit kürzeren, befristeten Stellen. In frühen Karrierephasen wiegt es deutlich schwerer, wenn man Zeit in ein Gutachten steckt, das in der wissenschaftlichen Publikationslogik nicht viel ‚zählt‘, statt in Fachartikel, die für eine akademische Laufbahn von zentraler Bedeutung sind.

Welchen Benefit hat die Erstellung des Gutachtens ganz persönlich für Sie gebracht?

Für mich war ausschlaggebend, dass ich gesellschaftlich wichtige Erkenntnisse beitragen konnte. Häufig dauert es sehr lange, bis wissenschaftliche Erkenntnisse in der Praxis ankommen. In diesem Fall war der Weg sehr kurz und meine Forschung konnte direkt von der Kommission und folglich dann auch von der Politik genutzt werden. Das ist ein gutes Gefühl. Zudem war es spannend zu sehen, wie eine solche Kommission arbeitet. Beispielsweise war die Mischung aus Personen aus der Wissenschaft auf der einen Seite und Personen aus der Praxis auf der anderen Seite eine Herausforderung, weil die beiden Personengruppen methodisch ein sehr unterschiedliches Vorgehen gewohnt sind.

Was haben Sie in nächster Zeit in Ihrer Forschung geplant?

Derzeit bin ich Wissenschaftliche Mitarbeiterin in einem Projekt zum Einfluss von Finanzministerien auf Gesetzgebung. Am Beispiel mehrerer Bereiche der Sozialpolitik und im Vergleich mehrerer Länder untersuchen wir, welche Rolle Finanzministerien bei der Politikgestaltung spielen und welche Einflusskanäle sie dabei nutzen. Hier stehen demnächst weitere Interviews an.

Parallel dazu gibt es noch weitere Analysen aus dem Pandemie-Projekt, die ich fertigstellen möchte. Da es zu Hochschulen und Studierenden, anders als zum schulischen Bereich, in meiner Disziplin bislang kaum Forschung gibt, ist das für mich – auch aus der Perspektive als Dozentin mit persönlichen Erfahrungen während der Pandemie – ein besonderes Interesse. Nachdem ich bereits finanzielle Unterstützungsmaßnahmen für Studierende im Ländervergleich untersucht habe, möchte ich mir daran anknüpfend noch die Landesregelungen zu Hochschulen sowie die Repräsentation von Studierenden in der öffentlichen Debatte genauer anschauen. Die ersten Ergebnisse zeigen, dass Präsenzlehre an Hochschulen – insbesondere im Vergleich mit anderen Bereichen mit ähnlichen Kontextbedingungen – sehr restriktiv gehandhabt wurde, und Studierende und deren Belange in der Medienberichterstattung nur marginal vorkamen. Eine solche Aufarbeitung unterschiedlicher Betroffenheit und Aufmerksamkeit ist wichtig, um künftige Krisenpolitik sozial ausgewogener gestalten zu können.

Link zum Gutachten →

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