Ausnahmesemester: Erklärung von Senat und Präsidium

Studierende und Lehrende schützen – Neue Lehrformate wagen – ein Studium ohne Zwang ermöglichen!

Erklärung der Goethe-Universität zum bevorstehenden Ausnahmesemester

Das bevorstehende Sommersemester wird für die Goethe-Universität – wie für alle Universitäten in Deutschland und die meisten Universitäten weltweit – ein Ausnahmesemester werden. Wenn die Lehre am 20. April 2020 beginnt, wird in weiten Teilen der Universität keine Präsenzlehre stattfinden. Damit den Studierenden keine Nachteile für ihren Studienfortschritt entstehen, werden Lehrende und Studierende vermutlich bis in den Juni hinein, eventuell auch das ganze Sommersemester über, auf alternative, vor allem digitale, Lehrformate angewiesen sein. Dabei ist allen Beteiligten bewusst, dass reine Online-Formate Präsenzlehren und -lernen keinesfalls vollumfänglich ersetzen können. Die Goethe-Universität kann sich hierbei auf das Engagement und die Kreativität von Lehrenden und Studierenden verlassen; sie braucht aber auch neue technische und organisatorische Fähigkeiten und Flexibilität – und sie braucht vor allem Rahmenbedingungen, die es Studierenden ermöglichen, im Sommersemester freiwillig und ohne Zwang zu studieren.

In vielen Bereichen der Universität (vor allem der Uniklinik) leisten Lehrende, Studierende, ForscherInnen und MitarbeiterInnen schon jetzt einen außerordentlichen Beitrag zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Aber auch überall sonst sind die Angehörigen der Goethe-Universität mit außergewöhnlichen Umständen konfrontiert, die sich direkt auf das universitäre Leben und Arbeiten auswirken: eine große Zahl von Studierenden, die regelmäßig arbeiten, um ihr Studium zu finanzieren, müssen neue Verdienstmöglichkeiten finden, Eltern müssen die Betreuung ihrer Kinder neu organisieren, Angehörige benötigen Pflege. Gleichzeitig sind viele Studierende darauf angewiesen, im Sommersemester erfolgreich Studienleistungen zu erbringen, z.B. weil sie sich eine Verzögerung des Studiums finanziell nicht leisten können, weil sie dringend auf den Abschluss ihres Studiums angewiesen sind, oder weil sie sonst als ausländische Studierende ihren Aufenthaltstitel verlieren.

Die Goethe-Universität wird deswegen alles daransetzen, dass Forschung und Lehre so weit wie möglich auch im bevorstehenden Ausnahmesemester stattfinden können. Dies kann aber nur gelingen, wenn bestimmte Regeln an unserer Universität angepasst oder vorübergehend außer Kraft gesetzt werden. Dies muss sein, um alle Angehörigen der Universität zu schützen und um Benachteiligungen zu vermeiden, aber auch, damit Lehrende und Studierende auch unter schwierigen Bedingungen neue Lehrformate erproben und ihre Ideen und Gestaltungskraft nach ihren Möglichkeiten in die universitäre Lehre einbringen können. Zugleich dürfen aus der aktuellen Lage Studierenden und Lehrenden keine zusätzlichen gravierenden Nachteile für ihren Lebensweg entstehen, und Studierende müssen selbst entscheiden können, ob sie in der aktuellen Situation Lehrangebote wahrnehmen. Auf allen Ebenen der Universität, von zentralen Einrichtungen über die Fachbereiche und Institute bis hin zu einzelnen Lehrveranstaltungen, müssen Flexibilität und Rücksichtnahme zu zentralen Richtlinien des Handelns werden.

Senat und Präsidium der Goethe-Universität begrüßen deshalb die vielfältigen Bemühungen auf Bundes- und Landesebene, Rahmenbedingungen zu schaffen, die erfolgreiche Lehre auch unter Ausnahmebedingungen möglich machen. Zu diesen Rahmenbedingungen gehören insbesondere:

  • Aussetzung der Regelstudienzeit für ein Semester;
  • Aussetzung aller auf die Studiendauer bezogenen Fristen in Prüfungsordnungen für ein Semester; Aussetzung der Fristen für und situationsangemessene Flexibilisierung der Modulabschlussprüfungen;
  • Verlängerung des Bafögs um ein Semester, unabhängig von den im Sommersemester 2020 erbrachten Studienleistungen;
  • Flexible und rechtssichere Regelungen für schriftliche und mündliche Prüfungen, die nicht im Präsenzmodus abgelegt werden können;
  • Flexible und rechtssichere Rahmenbedingungen für die digitale Lehre;
  • Ausbau der IT-Infrastruktur und umfassende technische und organisatorische Unterstützungsangebote für die Lehrenden;
  • Eine Aussetzung der Maximalbefristung nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz und die Möglichkeit der Verlängerung von befristeten Mitarbeiterstellen im Drittmittel- und Landesbereich um ein Semester.

Frankfurt/Main, 3. April 2020

Präsidium und Senat der Goethe-Universität

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