Ausschreibung 1822-Universitätspreis für exzellente Lehre

Aktuell läuft die Ausschreibung für den 1822-Universitätspreis für exzellente Lehre 2020. Noch bis zum 30.04.2020 können Vorschläge von den Studierenden eingereicht werden. Wir suchen herausragende Lehrpersönlichkeiten. Für die Einreichung von Vorschlägen gelten folgende Bedingungen:

  • Das Vorschlagsrecht liegt bei den Studierenden. Die Vorschläge müssen über die Fachschaften der Fachbereiche eingereicht werden.
  • Sie können pro Fachbereich mehr als einen Vorschlag einbringen.
  • Es ist möglich, sowohl eine Professorin/einen Professor als auch eine wissenschaftliche Mitarbeiterin/einen wissenschaftlichen Mitarbeiter vorzuschlagen.
  • Voraussetzung ist, dass die/der Lehrende regelmäßig Lehrveranstaltungen anbieten, und zwar auch im Grundstudium und Pflichtcurriculum.
  • Anträge, die in vergangenen Jahren nicht erfolgreich waren, können – in überarbeiteter und aktualisierter Form – erneut eingereicht werden.

Die/der Lehrende sollte sich durch folgende Punkte auszeichnen:

  • nachhaltige/sichtbare Innovation der Lehre im jeweiligen Fach.
  • besondere Qualität der Lehrveranstaltungen, die neben der Vermittlung von Fachwissen die Studierenden für das Fach begeistern, durch ergänzendes Lehrangebot unterstützt werden oder fortlaufend weiterentwickelt werden.
  • besonderes Engagement in der Betreuung der Studierenden, z.B. durch Erreichbarkeit für die Studierenden, durch die Betreuung von Prüfungskandidatinnen und –kandidaten oder durch Dialogbereitschaft und respektvolle Begegnung des/der Lehrenden mit den Studierenden.

Die ausführliche Ausschreibung finden Sie hier.

Die Preisverleihung findet voraussichtlich am 9. Juli 2020 statt.

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