von Rolf Wiggershaus
Lang ist die Liste der im Laufe der Jahrhunderte unternommenen Versuche, das Wesen des Menschen, das für die menschliche Gattung Spezifische zu bestimmen. Er sei „das nichtfestgestellte Tier“, aber auch „das Tier, das versprechen darf“, meinte Friedrich Nietzsche. Er sei „zur Freiheit verdammt“ und er sei, „wozu er sich macht“, meinte Jean Paul Sartre. Schon lange vorher, im 15. Jahrhundert ließ Pico della Mirandola in seiner Rede über die Würde des Menschen Gott zu Adam sagen: „Die beschränkte Natur der übrigen Wesen wird von Gesetzen eingegrenzt, die ich gegeben habe. Du sollst deine Natur ohne Beschränkung nach deinem freien Ermessen, dem ich dich überlassen habe, selbst bestimmen.“
Nicht unumstößliche Natur-Gesetze bestimmen das Handeln von Menschen, sondern soziale Normen. Sie legen menschliches Verhalten fest und stabilisieren es, aber sie bleiben übertretbar und veränderbar. Was (soziale) Normen von (Natur-)Gesetzen unterscheidet und was für sie spezifisch ist, machte der Soziologe und Philosoph Heinrich Popitz in seinem 1980 erschienenen Buch über „Die normative Konstruktion von Gesellschaft“ auf pointierte Weise deutlich. Zu den Strategien von Normhütern gehöre es, eine Abnahme des Geltungsgrundes von Normen zu verschleiern. Die allzu Furchtsamen ihrerseits würden in Konkurrenzsituationen auf die Chancen verzichten, die Abweichungen böten, und blieben „auf den Normen sitzen“.
Seit Popitz‘ Zeiten haben Zahl, Dimensionen und Wirkungen menschlicher Aktivitäten in einem Maße zugenommen, dass inzwischen Epochenbezeichnungen wie „Globalisierung“ und „Anthropozän“ üblich geworden sind, um das unheimlich gewordene Ausmaß der Relevanz menschlichen Handelns zu verdeutlichen. So war es kein Wunder, dass das Frankfurter Projekt eines interdisziplinären Forschungsverbundes verschiedener geistes- und sozialwissenschaftlicher Fachbereiche zum Thema „Die Herausbildung normativer Ordnungen“ durch die Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder 2007 und noch einmal 2012 gefördert wurde und inzwischen als „Forschungsverbund ‚Normative Ordnungen‘ der Goethe-Universität Frankfurt“ zu einer langfristig etablierten Einrichtung geworden ist.
Kritische Zeitdiagnose mit historischer Perspektive
Als work in progress wurden 1936 von dem in die USA emigrierten Frankfurter Institut für Sozialforschung die „Studien über Autorität und Familie“ publiziert, und ebenfalls als work in progress erschien 1947 in Amsterdam Max Horkheimers und Theodor W. Adornos „Dia- lektik der Aufklärung“. Wo es um langfristig angelegte kritische Zeitdiagnose mit historischer Perspektive geht, ist anderes gar nicht mehr vorstellbar. Nun haben unter dem Titel „Normative Ordnungen“ Rainer Forst und Klaus Günther, die die beiden Sprecher des Exzellenzclusters „Normative Orders“ waren, einen fast 700-seitigen Band herausgeben, der im Sinne einer Zwischenbilanz die Bandbreite und Produktivität eines groß angelegten interdisziplinären Unternehmens präsentiert. Den 26 Beiträgen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern des Forschungsverbundes „Normative Ordnungen“ ist der Vortrag vorangestellt, den Jürgen Habermas 2019 anlässlich seines 90. Geburtstags auf Einladung von „Normative Orders“ unter dem Titel „Noch einmal: Zum Verhältnis von Moralität und Sittlichkeit“ hielt. Eingeleitet wird der Band von Rainer Forst, Professor für Politische Theorie und Philosophie, und Klaus Günther, Professor für Rechtstheorie, Strafrecht und Strafprozessrecht.
„Normative Ordnungen. Ein Frankfurter Forschungsprogramm“ haben sie ihren Beitrag überschrieben. Das signalisiert ein selbstbewusstes Engagement für Forschung im Sinne kritischer Zeitdiagnose mit langfristiger epochenübergreifender Perspektive – was einer Frankfurter Tradition entspricht.
Für den mit den bisherigen Publikationen und Aktivitäten des Forschungsverbundes „Normative Ordnungen“ nicht vertrauten Leser bietet die Einleitung knappe und klare Informationen über zentrale Begriffe und Motive des Forschungsprogramms. Es geht darum, die Vielfalt und die historischen Entstehungsprozesse, die Geltungsansprüche und die Machtstrukturen, die Funktionsweisen und die Krisen und Transformationen von normativen Ordnungen zu untersuchen.
Zerbrechlichkeit normativer Ordnungen
Zurückblickend auf anderthalb Jahrzehnte der Zusammenarbeit von Vertretern verschiedener Disziplinen, die von Philosophie und Politik-, Rechts- und Geschichtswissenschaft bis zu Soziologie, Ökonomie, Ethnologie und Theologie reichen, gehen Forst und Günther auch auf die Kontextbezogenheit ihres Projekts ein. Anfangs ermöglichte eine Phase vielfältiger Versuche zur Einrichtung transnationaler oder gar supranationaler Ordnungen der Menschenrechte und der Demokratie, der gerechten Verteilung des Wohlstands und des fairen Handels mit und ohne Staat, normative Ordnungen in statu nascendi zu untersuchen. Schon während der zweiten Phase begann unter dem Eindruck der ambivalenten Folgen der Globalisierung und einer Renaissance nationalistischer und autoritärer Ordnungsvorstellungen eine Verlagerung der Forschungsperspektive auf die Krisenanfälligkeit und Fragilität sowie die Entprozeduralisierung und Resubstantialisierung normativer Ordnungen. „In all diesen Phänomenen“, so Forst und Günther, „zeigt sich die Zerbrechlichkeit normativer Ordnungen, die daher rührt, dass solche Ordnungen von unterschiedlichen Wertvorstellungen und häufig einander widerstrebenden Dynamiken gekennzeichnet sind, die komplexe Herausforderungen darstellen.“ So ihre nüchterne Charakterisierung menschlicher Selbstmodellierung.
Mit glücklicher Hand präsentieren die Herausgeber die Beiträge in vier Abteilungen mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung. Es geht um die Ambivalenz, die Universalität, die Performativität und die Dynamik und Fragilität normativer Ordnungen. Für einen ersten Eindruck von der Vielfalt der Beiträge sind am besten einige Beispiele geeignet, die durch die Verbindung von Theorie und Deskription in besonderer Weise zur Lektüre einladen. Der Aufsatz von Nikita Dhawan, Professorin für Politikwissenschaft und Gender Studies an der Justus-Liebig-Universität Gießen, hat den Titel „Die Aufklärung vor den Europäer*innen retten“ und eröffnet den Reigen der Beiträge über „Die Universalität normativer Ordnungen“. Den beiden Autoren der „Dialektik der Aufklärung“, Horkheimer und Adorno, gelang es damals nicht, ihr work in progress fortzusetzen und einen positiven Begriff von Aufklärung zu konkretisieren. Dhawan setzt bei der Ambivalenz und der universalhistorischen Bedeutung der Aufklärung an. Als Alternative zu einer konservative und nationalistische Ordnungen stärkenden Kritik an der Moderne plädiert sie dafür, Aufklärung trotz ihrer Ausrichtung auf das weiße, männliche bürgerliche Subjekt über die Grenzen Europas hinaus zu befördern, um „den postkolonialen ‚Anderen‘ zu dienen“. Der Aktualitätsbezug solcher theoretischen Überlegungen wird deutlich, wenn es in einem Abschnitt über „Die Selbstbarbarisierung Europas“ heißt: „Um der weitverbreiteten Desillusionierung hinsichtlich der hehren Prinzipien der Aufklärung entgegenzuwirken, bedarf es einer Rettung der Normen des Kosmopolitismus und der humanitären Einstellung vor der zynischen Herangehensweise der EU-Migrationspolitik.“
„Wenn Rechtfertigungen brüchig werden“ lautet der Titel des Beitrags von Ute Sacksofsky, Professorin für Öffentliches Recht und Rechtsvergleichung am Institut für Öffentliches Recht der Goethe-Universität. Es geht darin um die Rolle von Verfassungsgerichten bei der Diskriminierungsbekämpfung am Beispiel der Geschlechterordnung. Gleichzeitig wird dabei die Rolle von Rechtfertigungsnarrativen deutlich.
Die Entwicklung der Rechtsprechung zur geschlechtsbezogenen Diskriminierung wirft Licht auf die Veränderungen der Vorstellungen von der Geschlechterordnung. In den 1950er- und 1960er-Jahren wurde die natürliche Verschiedenheit von Männern und Frauen betont. Schon die körperliche Bildung der Geschlechtsorgane weise auf die mehr drängende und fordernde Funktion des Mannes und die mehr hinnehmende und hingabebereite der Frau hin, argumentierte das Bundesverfassungsgericht 1957. Doch diese traditionelle Auffassung führte das Gericht nicht an, um Frauen den Schutz vor Diskriminierung zu verweigern, sondern im Gegenteil, um Gleichwertigkeit bei Andersheit als Leitmotiv der Rechtsprechung geltend zu machen. Der Fortschritt in der Rechtsprechung manifestierte sich in der Abnahme und schließlich dem Verschwinden der Bezugnahme auf biologische und funktionale Unterschiede zwischen den Geschlechtern. Damit ist aber nur ein Detail einer Abhandlung wiedergegeben, die an einem zentralen Thema einen Eindruck von Rechtsprechung und Rechtsentwicklung im Verhältnis zu Sitten und Gesetzgebung vermittelt.
Ein kleines Meisterwerk ist Klaus Günthers Beitrag „Von normativen zu smarten Ordnungen?“, der den 4. Teil des Bandes über „Die Dynamik und Fragilität normativer Ordnungen“ eröffnet. Als Motto könnte ihm vorangestellt sein, was der Autor im Abschnitt über „Predictive Policing“ zitiert: „Das Organisationsprinzip der Überwachungsgesellschaft ist eine andauernde, leichte Beunruhigung darüber, wie das eigenen Verhalten von den Machthabenden wahrgenommen werden könnte.“ Es ist die gleiche Beunruhigung, die einst durch die Vorstellung eines Gottes erzeugt werden konnte, der alles sieht und für den die Nichtbefolgung seiner Gebote eine Sünde bedeutete. Was Smart City oder Predictive Policing bedeuten, bringt Günther denn auch so auf den Punkt, dass aus normativen Ordnungen technisch produzierte Normalität wird. Angesichts solcher Entwicklungen zeichnet sich umso deutlicher ab, was für normative Ordnungen konstitutiv ist. Dazu gehört, dass sie an Personen adressiert sind, die sie sich als autonome und zugleich fehlbare zu eigen machen müssen und dabei über die faktische Freiheit zur Normabweichung verfügen. Das verlangt Vertrauen auf Selbstbindung. Smarte Ordnungen drohen die Krise des Vertrauens zu beschleunigen.
Das Konzept „Normative Ordnungen“, so lässt sich abschließend sagen, stellt einen theoretisch-empirischen Ansatz dar, der sich als Schlüssel zu einer Fülle von Untersuchungen mit sowohl zeitdiagnostischer als auch historisch-anthropologischer Relevanz erwiesen hat.
Dr. Rolf Wiggershaus ist Philosoph und Publizist, er ist als Historiker der Frankfurter Schule bekannt geworden. Seine Studie über ihre Geschichte und Bedeutung sowie seine Einführungen über Theodor W. Adorno, Max Horkheimer und Jürgen Habermas gelten als Standardwerke. (Foto: Renate Wiggershaus)
Dieser Beitrag ist in der Ausgabe 4/2021 (PDF) des UniReport erschienen.