Drogenkonsum: Schildower Kreis macht Vorschläge für Regulierung

Auf dem „1. Antiprohibitionistischen Kongress“ des Schildower Kreises trafen sich Expertinnen und Experten aus Rechtswissenschaft, Soziologie und Medizin sowie Politik an der Goethe-Universität. Bislang agiere die deutsche Drogenpolitik unter dem Paradigma der Prohibition; dies verursache aber mehr Schäden als Nutzen. Drogenpolitik müsse Gesundheitspolitik sein, betonte Dr. Bernd Werse vom gastgebenden Centre for Drug Research an der Goethe-Universität.

Der Schildower Kreis setze sich nicht nur für eine Entkriminalisierung ein, sondern schlage auch konkrete Regulierungsmodelle vor. Nur über Cannabis zu reden, reiche nicht, so Werse. Insgesamt sollten risikoärmere Drogen weniger reguliert werden. Obwohl andere Länder bei der Liberalisierung der Drogenpolitik wesentlich weiter seien, sieht Werse durchaus auch in Deutschland positive Signale; selbst in konservativen Kreisen öffne man sich für neuere Ansätze der Drogenprävention.

Prof. Dr. Lorenz Böllinger, Strafrechtler der Universität Bremen und Sprecher/Vereinsvorsitzender des Schildower Kreises, sprach über die aus strafrechtlicher Sicht fragwürdige Kriminalisierung des Drogenkonsums. Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit sei hier außer Kraft gesetzt, denn der Drogenkonsum sei kein fremdschädigendes Verhalten. Pro Jahr gebe es ca. 275 000 registrierte Fälle von Drogenkonsum mit geringen Mengen.

Die Drogenkonsumenten würden stigmatisiert und hätten weitreichende Nachteile in Ausbildung und Familie zu ertragen. Schwarzmärkte mit mafiösen und destruktiven Strukturen seien durch die Illegalität überhaupt erst entstanden. Die Legalisierung von Cannabis in einigen Ländern habe gezeigt, dass dadurch der Konsum keineswegs zunehme. Diese Erkenntnis sollte Anlass sein, Regulierungsmodelle auch für andere Drogen zu entwickeln.

Gesundheitsschutz und Aufklärung sollten an den Schulen ohne Tabuisierung ansetzen. Rainer Ullmann, Suchtmediziner aus Hamburg, schilderte einige Beobachtungen aus seiner beruflichen Praxis. Beim Heroinkonsum zeige sich deutlich, dass die Zahl der Infektionen abnehme, wenn die Ausgabe geregelt sei. Für Schmuggler seien fatalerweise vor allem harte und damit gefährliche Drogen interessant, da diese aufgrund ihrer konzentrierteren Wirkstoffe weniger Platz in Anspruch nähmen.

Ein Problem sieht Ullmann in der öffentlichen Wahrnehmung: Wenn größere Drogenlieferungen von der Polizei sichergestellt werden, werde das als Erfolg gegen den Drogenhandel gefeiert – obwohl dies in aller Regel keine Auswirkungen auf den illegalen Markt habe. Stattdessen sollte viel stärker über die von Prohibition ausgehenden Folgeschäden diskutiert werden.

Regulierungsvorschläge

Vorgestellt wurden auch konkrete Vorschläge, wie durch Regulierung, nicht Prohibition, bestimmter Drogen der Konsum reduziert und reguliert werden kann. Cannabis müsse nicht stärker als Alkohol reguliert werden. Für Erwachsene sei das Risiko des Cannabiskonsums sogar geringer einzustufen als das von Alkohol, so dass die Regulierungsvorschläge für Cannabis auch für Alkohol und teilweise Tabak Anwendung finden sollten.

Cannabis sollte nur in zahlenmäßig zu begrenzenden lizensierten Fachgeschäften in begrenzten Mengen ausschließlich an Personen ab 18 Jahre mit Ausweiskontrolle verkauft werden. Wie bei anderen Lebens- und Genussmitteln sollte die Qualität des verkauften Cannabis kontrolliert werden. Der Gastronomie könnte es nach Vorbild der Coffeeshops in den Niederlanden ermöglicht werden, den Konsum von Cannabis zuzulassen; ebenso sollte der Eigenanbau zur Deckung des eigenen Konsums legal möglich sein.

Als besonders drängend wurde eine Änderung der derzeitigen Praxis im Hinblick auf den Führerschein angesehen: In Deutschland ist nicht nur der Grenzwert für eine „Drogenfahrt“ mit 1 Nanogramm THC pro Milliliter Blut extrem niedrig angesetzt, sondern Personen, die mit Cannabis auffällig wurden, können auch den Führerschein im Rahmen einer MPU („Idiotentest“) längerfristig verlieren, wenn sie niemals berauscht gefahren sind. Stattdessen sollte die Regelung so umgestaltet werden, dass nur tatsächlich beeinträchtigte Fahrer mit einem Fahrverbot belegt werden.

Auch im Bereich der Partydrogen und Psychedelika hat der Schildower Kreis Vorschläge für eine Regulierung entwickelt; am Beispiel von Ecstasy (MDMA) wurde ausgeführt, dass diese Droge vor allem in Partykontexten Verbreitung findet; bei den auf dem Schwarzmarkt angebotenen Tabletten komme es oft zu gefährlichen Schwankungen beim Wirkstoffgehalt und z.T. toxischen Beimischungen.

Bei einem Verkauf in staatlichen oder zumindest lizensierten Geschäften, die sich in Nähe der Clubs- und Partybezirken befinden und auf Werbung verzichten, könnten die Risiken des Konsums deutlich verringert werden. Das Personal sollte hinsichtlich Wirkungen, Risiken und Prävention ausreichend geschult und entsprechendes Infomaterial vorhanden sein.

http://schildower-kreis.de

Dieser Artikel ist in der Ausgabe 6.19 des UniReport erschienen.

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