Studienfinanzierung in Zeiten von Corona

Viele Studierende hat die Corona-Krise in eine dramatische finanzielle Notlage gebracht, da u. a. typische Studijobs weggefallen oder finanzielle Unterstützer selbst in finanzielle Nöte geraten sind. Aber auch für viele Erstsemester stellt sich die Frage, wie sie ohne Nebenjob ihr Studium finanzieren sollen.

Das Team der Sozial- und Finanzierungsberatung des Studentenwerks Frankfurt am Main hat die wichtigsten Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten zusammengestellt. Für kurzfristige Notlagen kann ein kostenloses Darlehen des Studentenwerks i. H. v. 350 Euro aus dem Nothilfefonds vergeben werden. Die Notlage muss unverschuldet sein und anhand von Kontoauszügen nachgewiesen werden. Das Darlehen ist nach einem Jahr zurückzuzahlen.

Für eine längerfristige Finanzierung bieten das Studentenwerk das zinsfreie MainSWerk-Studiendarlehen an. Die monatliche Auszahlungssumme beträgt bis zu. 1000 Euro, die Gesamtdarlehenssumme kann bis zu max. 12 000 Euro betragen. Eine Bearbeitungsgebühr von 5 Prozent wird einmalig mit der letzten Auszahlungssumme einbehalten.(Voraussetzung ist eine Bürgschaft von einer in Deutschland lebenden Person mit regelmäßigem Einkommen über dem Pfändungsfreibetrag.)

Zusätzlich stehen als weitere Möglichkeiten der KfW-Studienkredit bzw. der Bildungskredit zur Verfügung. Der KfW-Studienkredit eignet sich zur Finanzierung des gesamten Studiums oder längerer Phasen des Studiums. Der Bildungskredit ist ein zinsgünstiges Darlehen, das Studierende in der fortgeschrittenen Phase ihres Studiums beantragen können. ACHTUNG: Vor der Inanspruchnahme von Darlehen und Krediten empfehlen wir die Prüfung, ob Sozialleistungen möglich sind, vor allem BAföG oder (für Studierende mit anderweitigem aber geringem Einkommen, die grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf BAföG haben) Wohngeld. Den Wohngeld-Antrag stellt man beim Wohnungsamt des Wohnortes.

In Ausnahmefällen steht Studierenden Hartz IV als zinsfreies Darlehen zur Verfügung. Ob Anspruch besteht, kann nur über einen schriftlichen Antrag geprüft werden. Vorhandenes geringes Einkommen, Unterhalt oder z. B. eine erhaltene Überbrückungshilfe wird auf den Betrag angerechnet, schließt den Bezug jedoch nicht grundsätzlich aus. Besonders wenn aufgrund der Notlage der Studienabbruch droht, sollte man den Anspruch prüfen lassen; bei Ablehnung kann man kostenfrei Widerspruch einlegen. Link zum Antragsformular: www.arbeitsagentur.de/datei/antrag-algii_ba015207.pdf oder www.arbeitsagentur.de/m/corona-grundsicherung/

Internationale Studierende sollten vor dem Antrag auf Hartz IV bzw. Wohngeld prüfen lassen, ob der Bezug problematisch für die Aufenthaltserlaubnis ist. Dies kann z. B. über die Sozial- und Finanzierungsberatung des Studentenwerks Frankfurt am Main oder das International Office der Goethe-Universität erfolgen.

Finanzielle Hilfen gibt es für sie eventuell auch von der Evangelischen Studierendengemeinde und der Katholischen Hochschulgemeinde bzw. (in der Abschlussphase des Studiums) über die Studienabschlussbeihilfe des International Office. Noch bis zum 31.3.2021 kann der KfW-Kredit auch von internationalen Studierenden beantragt werden. Da es zu Wartezeiten kommen kann, empfehlen wir eine rechtzeitige Beantragung.

Für Rechtsfragen und Konsequenzen aus finanziellen Notlagen wie z. B. zum Umgang mit Forderungsausständen oder bei Kündigungen kann man sich an die kostenlose Rechtsberatung des Studentenwerks wenden, www.studentenwerkfrankfurt.de/beratung-service/rechtsberatung. Diese findet derzeit telefonisch zu den üblichen Sprechzeiten statt.

Abschließend rät das Studentenwerk allen Studierenden, einen BAföG-Antrag zu stellen. Denn auch hier gibt es pandemiebedingt neue Ausnahmeregelungen. Das BAföG ist weiterhin die günstigste und beste Form der Studienfinanzierung. Lassen Sie sich von unserer Sozial- und Finanzierungsberatung zu allen Fragen rund um das Thema Finanzierung beraten. Die Beratung findet derzeit telefonisch oder per E-Mail statt, ist vertraulich, unabhängig und ergebnisoffen. Telefonische Terminvereinbarung unter 069/798-34906 oder per E-Mail an finanzierung@studentenwerkfrankfurt.de. Sollten Sie Interesse an einer Beratung per Video haben, teilen Sie uns dies bitte in Ihrer Anfrage mit.

Berechtigt sind in- und ausländische Studierende, die an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland immatrikuliert sind.

Alle Informationen unter www.studentenwerkfrankfurt.de/bafoeg-finanzierung/ueberbrueckungshilfe

Dieser Beitrag ist in der Ausgabe 1/2021 (PDF) des UniReport erschienen.

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