»Recht wider Humanität in der Asyl- und Flüchtlingspolitik?«

Über „Recht wider Humanität in der Asyl- und Flüchtlingspolitik?“ ging es diesmal beim „Frankfurter Tag der Rechtsgeschichte“. Auf dem Podium diskutierten: Dr. Rainald Gerster (Verwaltungsgericht Frankfurt am Main), Thomas Metz (Justizministerium), Dr. Reinhard Marx (Rechtsanwalt), Dekanin Prof. Ute Sacksofsky, Marei Pelzer (Pro Asyl), Prof. Uwe Volkmann (Rechtsphilosoph). Foto: Lewald
Über „Recht wider Humanität in der Asyl- und Flüchtlingspolitik?“ ging es diesmal beim „Frankfurter Tag der Rechtsgeschichte“. Auf dem Podium diskutierten: Dr. Rainald Gerster (Verwaltungsgericht Frankfurt am Main), Thomas Metz (Justizministerium), Dr. Reinhard Marx (Rechtsanwalt), Dekanin Prof. Ute Sacksofsky, Marei Pelzer (Pro Asyl), Prof. Uwe Volkmann (Rechtsphilosoph); Foto: Lewald

Für kontroverse Diskussionen über aktuelle rechtspolitische Fragen ist der alljährlich stattfindende „Frankfurter Tag der Rechtspolitik“ bekannt. Das Thema der Veranstaltung des Fachbereichs Rechtswissenschaft und des Justizministeriums lautete diesmal „Recht wider Humanität in der Asyl- und Flüchtlingspolitik?“. Wie brisant die Thematik am Ende des Jahres 2015 sein würde, hatten die Organisatoren des 24. Tages der Rechtspolitik bei der Konzeption nicht vorhersehen können, da waren sich Dekanin Prof. Ute Sacksofsky und Thomas Metz, Staatssekretär des Hessischen Justizministeriums einig.

Die rasant ansteigende Zahl der Asylbewerber und die politischen Diskussionen über den Umgang damit hatten im Dezember einen Höhepunkt erreicht. Der Frankfurter Rechtswissenschaftler Prof. Uwe Volkmann hatte seinen Vortrag „Der Flüchtling vor den Toren der Gesellschaft“ genannt, er warf darin einen rechtsphilosophischen Blick auf die Anforderungen an die Flüchtlingspolitik:

Gerechtigkeit, Solidarität, Universalität – auf diese Argumente könne sich der Schutzsuchende berufen, der nach Deutschland kommt. Die Gemeinschaft wiederum berufe sich auf Argumente wie Selbstbestimmung oder den Erhalt der eigenen Kultur. Beide Seiten lassen sich nicht immer vereinbaren, letztlich ist die Politik für die praktische Ausgestaltung verantwortlich.

Dr. Rainald Gerster, Präsident des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main, setzte sich kritisch mit der Zweigleisigkeit von Asyl- und Flüchtlingsrecht auf nationaler und europäischer Ebene auseinander. Gerster stieß mit seiner Darstellung teils auf Ablehnung.

Kritischer Blick auf das Dublin-Verfahren

Rechtsanwalt Dr. Reinhard Marx, der sich auf Ausländer- und Asylrecht spezialisiert hat, widmete seinen Vortrag dem Dublin- Verfahren als „Fundament und Störfaktor des gemeinsamen europäischen Asylrechts“ und unterzog dieses Verfahren und seine Genese einer sehr kritischen Betrachtung. Marei Pelzer von Pro Asyl ging hart mit der Politik ins Gericht. Sie warnte vor verschärfenden Reformen und davor, bestimmte Länder leichtfertig als sichere Herkunftsländer zu etikettieren.

Oft sei eine Abschiebung nicht zu verantworten, was bei einer gründlichen Einzelfallprüfung auf der Hand läge. „Ich wünsche mir Stimmen aus der Wissenschaft, die sich stärker für die Menschenrechte einsetzen“, so Pelzers Appell. „Wir Menschen brauchen Schutz und gewähren Schutz: Das ist nicht diskutierbar“, stellte Thomas Metz, Staatssekretär im Hessischen Ministerium der Justiz, im Rahmen der anschließenden Podiumsdiskussion klar und wies auf die drei Ebenen der Problematik hin:

Das Prinzip der Freizügigkeit innerhalb der EU, die eine „riesige Errungenschaft“ sei und weiter gewährleistet werden müsse, die legitimen Interessen der aufnehmenden Gesellschaft beim Thema Einwanderung und die Ebene der Asylpolitik. Den vielfach diskutierten Begriff der Obergrenze wollte Metz durch den der Begrenzung ersetzt wissen.

Der Zustand, dass Rechtsrahmen und Situation nicht zusammenpassen, zwinge auf alle Fälle zum Handeln – und nicht zuletzt müsse man auch die Sorgen und Bedürfnisse der Bevölkerung ernst nehmen. Reinhard Marx wiederum machte kein Hehl daraus, dass er sowohl „Obergrenze“ als auch „Begrenzung“ als verfehlte Begriffe ansehe. Der bisherige Weg jedenfalls müsse, so der Anwalt, überdacht werden, dabei sei auch die Rechtswissenschaft gefordert, nach Lösungen zu suchen.

Die Diskussion lebte von zahlreichen Wortmeldungen aus dem Publikum, die auf die Podiumsbeiträge reagierten. Ein Jurastudent aus Syrien mit kurdischem Familienhintergrund brachte seine Perspektive besonders eindringlich auf den Punkt. Insbesondere störte er sich daran, dass kurdische Flüchtlinge nicht als solche erfasst würden. Er war nicht allein mit seiner Befürchtung, dass Deutschland seine humanitäre Vorgehensweise bald ändern könnte. [Autoren: Anke Sauter, Fabienne Peter]

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