Der Streit um das Kopftuch

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Es geht um mehr als ein beliebiges Rechtsproblem. Welche Rolle soll die Religion im öffentlichen Leben spielen? fragt der Rechtsphilosoph Uwe Volkmann in der aktuellen Ausgabe von Forschung Frankfurt.

Wie geht eine liberale Gesellschaft mit der religiösen Vielfalt um? In Deutschland orientiert sich das Verfassungsrecht am Modell einer „positiven Neutralität“: Der Staat gibt der Religion aktiv Raum zur Entfaltung. Muss dieses Modell hinterfragt werden, wenn Gruppen mit starkem religiösen Geltungsanspruch die Bühne betreten und Religion wieder für gesellschaftlichen Konfliktstoff sorgt?

Zwischen Gott und der Welt vermittelt heute in fast allen Staaten des Erdballs das Recht. Es tut dies allerdings auf eine unterschiedliche Weise, je nachdem um welche Art von Staat es sich handelt. Im liberalen Verfassungsstaat hat sich das Recht von religiösen Vorstellungen emanzipiert. Es lässt die Frage nach einer göttlichen Wahrheit offen und verhält sich dazu nicht, stattdessen gewährt es allen Bürgern die Freiheit, nach ihren individuellen religiösen Vorstellungen zu leben oder den Sinn des Lebens auch ganz außerhalb der Religion zu finden. Die Religion ist Privatsache geworden. Zu Gott nimmt dann auch das Recht keinen Standpunkt mehr ein.

Religiöse Konflikte moderieren

Die zunehmende religiöse Vielfalt stellt den liberalen Verfassungsstaat vor die Aufgabe, die Rolle der Religion im öffentlichen Raum immer wieder neu zu verhandeln und in konflikthaften Situationen pragmatische und vermittelnde Lösungen zu suchen. Ein anschauliches Beispiel für die Schwierigkeiten, die sich hier stellen, bietet die Auseinandersetzung um die Frage, ob eine muslimische Lehrerin im Schulunterricht ein Kopftuch tragen darf oder nicht. Der Streit beschäftigt die Gerichte seit mehr als zwanzig Jahren, die Ergebnisse sind nicht einheitlich.

„Zuletzt geht es darin immer auch um die Frage, wer wir sind und wie wir als Gesellschaft zusammenleben wollen“, fasst Uwe Volkmann den Kern des Streits zusammen.

In der Rechtsprechung zum Kopftuch-Streit spiegelt sich wider, dass es keine endgültigen Antworten gibt. Jüngst entschied das Bundesverfassungsgericht, das Tragen des Kopftuchs dürfe nur untersagt werden, wenn sich daraus eine konkrete Gefahr für den Schulfrieden ergebe, und dafür komme es auf die Gegebenheiten des Einzelfalls und die Situation vor Ort an. Das war eine Kehrtwende, die viele überrascht hat. Es spiegelt sich aber darin eben auch die Unsicherheit, die den liberalen Verfassungsstaat bis heute erfasst, wenn er mit starken religiösen Geltungsansprüchen einzelner Bürger oder Gruppen konfrontiert ist.

Man kann das Urteil als Aufforderung zu mehr Gelassenheit lesen: Der Islam gehört nun zu Deutschland. Andererseits könnte die zunehmende Konflikthaftigkeit von Religion durchaus auch Argumente liefern, religiöse Geltungsansprüche aus dem öffentlichen Raum wieder stärker zurückzudrängen. Aus einer solchen Zurückdrängung ist der liberale Verfassungsstaat überhaupt erst entstanden. Und man weiß, dass gerade Gruppen mit einem starken religiösen Geltungsanspruch dazu tendieren, ihre Vorstellungen vom guten und richtigen Leben auch für andere verbindlich zu machen, wie es dann nicht nur in islamischen Ländern, sondern auch in Ländern mit stark christlicher Prägung beobachtet werden kann. Wäre das dann nicht doch ein Grund, gerade die Schule stärker von religiösen Bezügen frei zu halten?

Patentantworten gibt es nicht

Der liberale Verfassungsstaat hält keine Patentantwort bereit. Stattdessen bemüht er sich um pragmatische und vermittelnde Lösungen, von denen er selbst nicht sagen kann, ob sie tragen und wohin sie am Ende führen. Man mag ihn dann für diese oder jene Lösung schelten, so wie man auch die Lösung der Kopftuchfrage, auf die das Bundesverfassungsgericht nun verfallen ist, mit guten Gründen schelten oder auch für grundfalsch halten kann. Aber auch diese steht unter dem Vorbehalt, dass sie bei veränderter Ausgangs- oder Stimmungslage wieder durch eine andere Lösung ersetzt werden kann.

„Es ist gerade dieses Pragmatische, Vermittelnde und oft auch Unentschiedene oder Zögerliche, das den liberalen Verfassungsstaat vom autoritären Gottesstaat auf eine angenehme Weise unterscheidet.“

Der autoritative Gottesstaat kennt immer schon die eine und richtige Lösung, sie erschließt sich ihm aus den ewiggültigen Quellen der Wahrheit und des Heils, Zweifel oder gar Widerspruch duldet er nicht. Fremd und verhasst ist dem Gottesstaat vor allem der Gedanke der Kontingenz, die Vorstellung also, dass alles auch ganz anders sein und vielleicht auch der andere recht haben könnte. Leben wollen die meisten von uns in einem solchen Gebilde aus guten Gründen nicht.

Dies ist eine Kurzfassung des Artikels „Der Streit um das Kopftuch. Vom Umgang mit religiösen Geltungsansprüchen in liberalen Ordnungen“ von Uwe Volkmann. Den kompletten Beitrag finden Sie in der Ausgabe 1.2016 von Forschung Frankfurt zum Thema „Gott und die Welt“. Zur Übersicht.

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